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News: Rundfunkbeitrag Widerstand

Rundfunkbeitrag nun also doch nicht in bar

Olaf19 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Banknoten, die auf Euro lauten, gelten gemäß §14 Bundesbankgesetz in Deutschland als das einzige unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. In dieser Regelung sehen Rundfunkbeitragszahlungsverweigerer ein legales Schlupfloch: sie bieten an, die Gebühren in bar zu zahlen und sehen den Beitragsservice damit in "Annahmeverzug".

Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt, dass dem nicht so ist. Demnach sei der erwähnte Paragraf dazu bestimmt, die Ausgabe von Banknoten zu regulieren, nicht aber die Forderung einer bargeldlosen Zahlung zu verbieten oder dem Bargeld irgendeinen Vorrang einzuräumen.

Quelle: www.n-tv.de

Olaf19 meint:
Na dann hätten wir das ja auch geklärt...

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 gelöscht_103956 „Olaf, hast du was anderes erwartet??? Naja, OL.... die haben ja noch den BGH und das BVG. Unwahrscheinlich, dass die aus ...“
Optionen
Euro-Münzen sind nu mal gesetzliches Zahlungsmittel, dass angenommen werden muss und es gibt keine gesetzliche Regelung wie ein Schuldner seine Schuld begleichen will.

Dem sind aber auch Grenzen gesetzt. Ich glaube kaum, dass ich an der Supermarktkasse einen Betrag von 19 EUR 89 in 1989 Cent-Stücken bezahlen darf, bzw. darauf bestehen kann, dass die das annehmen müssen. Oder bei Schulden i.H.v. 10.000 EUR mit einer Schubkarre voll EUR-Münzen beim Gläubiger vorbeifahren und sagen, "zähl doch selber nach, wenn du's nicht glaubst".

Ich denke, das sind zwei Paar Schuhe. Ja, das Zahlungsmittel Bargeld ist unbegrenzt gültig, aber das heißt noch lange nicht, dass jeder Zahler darauf bestehen kann, in beliebigen Lebenssituationen mit beliebiger Stückelung von Bargeld bezahlen zu dürfen.

CU
Olaf

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