Gib es einen Link?
Viele.
Z.B. diesen:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/agb-oktober-2016-textform-statt-schriftform/
Darüber hinaus war es auch vorher schon höchst umstritten, ob eine Unterschrift auf einem Fax irgendeine bindende Wirkung hat. Im Zweifel musste das dann eben ein Richter entscheiden. Verbindliche Rechtssicherheit gab es aber auch schon früher nicht.
Wobei jetzt wirklich die Frage wäre:
Geht es primär um den Fax-Empfang, bei dem Ihr eine (rechtsgültige ?) Unterschrift des Absenders erwartet oder geht es primär um den Fax-Versand, bei dem Euer Vertragspartner eine (rechtsgültige ?) Unterschrift von Euch erwartet?
Beim Fax-Empfang mit der Fritz!Box hast Du bzgl. der Unterschrift die selbe (schlechte) Rechtssicherheit wie beim Empfang auf einem Papierfax-Gerät.
Beim Fax-Versand mit Fritz!Fax hat der Empfänger die selbe (schlechte) Rechtssicherheit, wenn Du z.B. eine Unterschrift in das Dokument einkopierst.
Weil Unterschriften generell im elektronischen Geschäftsbetrieb anzuzweifeln sind, hat der Gesetzgeber im AGB-Recht nun gleich eine Regelung geschaffen, mit der man auf solche Unterschriften verzichten kann.
Gruß, mawe2