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News: Widerstand ungebrochen

Demo und große Kundgebung gegen den „Rundfunkbeitrag“ in Karlsruhe

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

(Originalmitteilung) In den Medien überschlagen sich fast täglich die Meldungen zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung, dem Rundfunkbeitrag.

Die auf Zwang basierende Finanzierung und ihre grundgesetzrechtlichen Bedenken führen zu einem eklatanten Akzeptanzproblem in allen Schichten unserer Gesellschaft.

Die Bürgerinitiative „Grundrechte bewahren“ von GEZ-Boykott.de und Online-Boykott.de lädt am 3. Oktober 2016 zu einem Aktionstag zum Thema Rundfunkbeitrag in Karlsruhe ein.

Prominente Gäste wie u.a.

- Rechtsanwalt Prof. Koblenzer, Autor des Gutachtens „Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen“

- Rechtsanwalt Thorsten Bölck, der mehrere Verfassungsbeschwerden von Klägern aus ganz Deutschland beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.

- Frau Sieglinde Baumert, die 61 Tage in der JVA Chemnitz wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war.

- Autorin Nicole Joens (u.a. „Korrupte Medienmacht“)

- Fernsehproduzent Holger Kreymeier

 und weitere werden die eklatanten Verstöße gegen das Grundgesetz sowie die soziale Unverträglichkeit des Rundfunkbeitrages thematisieren.

Nach den Vorträgen und der Podiumsdiskussion stehen Ihnen die prominenten Gäste gerne Frage und Antwort.

Gut 10 Infostände aus dem ganzen Bundesgebiet bieten Hilfe im Kampf gegen den Zwangsbeitrag sowie Informationen über die Hintergründe und Missstände an. Jeder Infostand wird mit einer ganz besonderen Überraschung unterhalten und informieren.

Ein symbolträchtiger Demolauf zum Bundesverfassungsgericht findet ebenfalls statt.

Moderiert und gefilmt wird die Veranstaltung von Holger Kreymeier, bekannt durch seinen Online-Kanal „fernsehkritik.tv“.

Wir erwarten von den Medien, dass diese umfassend über dieses gesamtgesellschaftliche Problem und den Aktionstag in Karlsruhe berichten.

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citizenfive Olaf19 „Was genau ist denn nun eigentlich verfassungswidrig an der Beitragsregelung? Sorry falls das schon gesagt wurde, aber der ...“
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Vor allem, was wäre an einer "gehaltsabhängigen Steuer" dann weniger verfassungswidrig?

Da widerspreche ich Ihnen nicht. Steuern sind Kompetenz des Bundes, Rundfunk Kompetenz der Länder. Wobei sich auch hier viele Fragen auftun: Bundeslandübergreifende Rundfunkanstalten, das ZDF als "nationale" Sendeanstalt, der BS als nationales "Inkassounternehmen". Ich sagte nur, es wäre vieles denkbar. So einfach wird eine gerechte, sozial verträgliche und verfassungskonforme Lösung nicht gefunden werden.

Verstehe ich überhaupt nicht. Der "Knackpunkt" an der aktuellen Regelung ist doch gerade, dass kein Unterschied mehr gemacht wird, ob irgendjemand irgendwelche Geräte besitzt oder öffentlich-rechtliche Sender hört oder sieht. Insofern ist es doch völlig irrelevant, ob ich die Regel "der hat zuhause bestimmt Fernsehen und Radio" nun widerlegen kann oder nicht. Das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz hat sinngemäß gesagt, dass es auf eine Einzelfallgerechtigkeit hierbei gar nicht ankäme, sondern nur auf eine Typengerechtigkeit.

Die verfassungsrechtichen Probleme bestehen u.a. in der vom Gesetzgeber eingeführten und von den bisher urteilenden Gerichten bislang noch verteidigten Typisierung bzw. Pauschalisierung und der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 GG).
Erstere ist nicht unbegrenzt anwendbar. Kichhof wird dies in seinem, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Grunde liegenden Gutachten, vermutlich auch deshalb gefordert haben. Das Steuerargument ist auch noch nicht vom Tisch, da der Rundfunkbeitrag de fakto eine Zwecksteuer darstellt.
Weiterhin die Beschränkung der Informationsfreiheit des Bürgers, die durch den Rundfunkbeitrag beschnitten wird (Art. 5 GG). Zudem kommt noch das Europarecht, das keine bzw. ungenügende Beachtung fand. Vor dem EuGH dürfte die momentane Regelung daher ebenso "Probleme bekommen".

Die Rundfunkbeitragsregelung ist alles andere als "verfassungsrechtlich sauber" bzw. vertretbar.

Wenn es Sie wirklich interessieren sollte, dann lesen Sie die von mir in meiner Antwort auf "fakiuso" aufgeführten Gutachten und juristischen Abhandlungen (letztere finden Sie in jeder juristischen Unibibliothek oder den Deutschen Nationalbibliotheken, da die Fachzeitschriften K&R, DÖV und NJW zu den renomierten juristischen Fachzeitschriften gehören. Es würde mich wundern, wenn Sie diese dort nicht finden sollten). Sie könnten diese natürlich auch auf Becks-online erwerben, das Ganze ist jedoch nicht gerade preiswert.
Die Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums, sowie einige weitere Gutachten (Degenhardt, Koblenzer, Hilker, Terschüren...) finden Sie online.

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