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Geben Sie einfach den Namen in eine Suchmaschine Ihrer Wahl ein und betrachten sie die Portale, Webseiten, Blogs und Videos, die sich mit diesem Namen und dem Beiwort Rebellin, Heldin usw. verklärend schmücken und betrachten Sie dann deren Hintergrund.
Was sollte sie dagegen tun?
Haben Sie dagegen Ihre Korrespondenz mit Dr. Eicher (Justitiar des SWR) verfolgt?
In ihrer Argumentation finde ich kein einziges Wort, was den Anschein ergeben könnte, dass sie den Reichsbürgern irgendwie nahe stehen könnte. Ganz im Gegenteil. Für mich hat sie dort sachlich und differenziert die Problematik auf den Punkt gebracht. Also sicher ein qualifizierter Gesprächspartner bzw. Redner bei einer solchen Veranstaltung.
Ich kenne selbst genügend, die in der Zwickmühle GEZ, HartzIV + Aufstocker und daher als Einkommensbezieher zahlungspflichtig sind, über die Höhe jedoch befreit und in der Zwickmühle der Behörden stecken und obendrein noch krank sind. Der/die betreffende Person haut aber nicht so auf den Pudding.
Und das ist sehr schade. Aber glücklicherweise gibt es genügend andere, die den Mumm haben, gegen dieses Unrecht aktiv zu werden.
Wie ich oben schon die Abhandlung Dr. Winklers zitierte, war die Einführung des Rundfunkbeitrags ein
rechtsstaatliches Debakel
motiviert durch wegbrechende/stockende Rundfunkgebühreneinnahmen hatte man mit allen Mitteln versucht, in meinen Augen grundgesetzwidrig, die Anknüpfung an die Wohnung durchzusetzen. Ebenso wie zuvor die Anknüpfung an internetfähige PCs eine Rundfunkgebühreneinkünfte sichern sollten (leider schaffte es diesbezüglich bisher keine Klage vor das BVerfG - wie schon erwähnt, wurde der Versuch in Österreich und Schweden von den dortigen höchsten Gerichten als rechtswidrig angesehen und annuliert.)
Vielleicht können Sie mir erklären, warum die oben genannten Punkte Kirchhofs einfach ignoriert wurden, wenn nicht aus rein finanzieller Motivation.
Das Tübinger Urteil ist sicher lobenswert, hat aber mit dem Rundfunkbeitrag nur wenig zu tun, da es hier lediglich, wie Sie schon selbst sagten, um Formfehler des Vollstreckungsersuchens ging.
Meine Aussage steht dennoch, dass sich die meisten nur um des Nichtbezahlens willen oder aus ideologischen Gründen aus der GEZ ausklinken wollen.
Wenn ich das richtig verstehe, sind die meisten also nur Schwarzseher, die nicht zahlen wollen. Das ist Ihre Meinung. Einen Beleg gibt es dafür nicht. Es gibt keine Erhebung der rundfunkempgangsgerätfreien Haushalte. Internetfähige PCs zähle ich hier nicht hinzu.
Das die Kosten für den ganzen Verwaltungswust am Ende auch der Allgemeinheit aufgebrummt werden, ist den meisten vermutlich ebenfalls wurscht.
So wie es den meisten Wurscht ist, aus Bequemlichkeit etwas gegen die gegenwärtige Rundfunkbeitragsregelung zu unternehmen.
Wenn Sie von dieser überzeugt sind und gerne bezahlen, ist das i.O.
Sie können jedoch nicht verlangen, dass Nichtnutzer (und das sind mehr, als der ÖRR zugeben möchte) für Sie die evtl. höhere Zeche bezahlen.
Das derzeit einzige Faktum, auf dem sich das ganze Gewese um den Beitrag dreht, ist nach wie vor die Analyse von 2013, ob es sich nun um eine Abgabe oder Steuer handelt.
Das ist nicht richtig. Das Steuerargument war nur eines von mehrerer Klagebegründungen. Lesen Sie sich die Urteile des BVerwG einmal durch (diese findet man auf deren Online-Präsenz) oder auch auf der ihnen bereits zitierten Seite online-byokott:
http://online-boykott.de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
Das Interesse der Anwälte dürfte sicher erst einmal dem Namen und damit der eigenen Kundschaft und anschliessend vielleicht der Allgemeinheit gelten.
Was für eine Argumentation. Dies könnte man genau so auf die ÖRR-Justitiare beziehen.
Denken Sie wirklich, dass jegliches Rechtsgutachten bzw. jegliche juristische Abhandlung in den Fachzeitschriften gegen den Rundfunkbeitrag nur der persönlichen Profilierung und "Kundengewinnung" dient? Einmal davon abgesehen, dass Motivation der "Kundengewinnung" schon einmal wegen des geringen Streitwerts absurd ist.
Mit Rechtsstaat hat die aktuelle Beitragsregelung in meinen Augen, wie in meinem vorigen Post dargelegt, nichts zu tun und wird früher oder später (vermutlich nächstes Jahr) gekippt werden.