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Wie kann man einen Sultan beleidigen?

jueki / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Jetzt fordert der Sultan aller Türken (und wie es scheint, auch bald der Welt) eine strenge bestrafung wegen Böhmermanns Schmähgedicht:

http://www.tagesschau.de/inland/tuerkei-boehmermann-101.html

Man, scheint dieser Herrscher an Minderwertigkeitskomplexen zu leiden, die er versucht, mit einem übersteigerten Geltungsbedürfnis wettzumachen!
Nun bin ich wieder gespannt, wie seine Euro- und sonstige Freundin A.M. darauf reagiert.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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gelöscht_238890 Alpha13 „Islamisches Recht gilt in der Türkei natürlich noch nicht! Zudem wird das da natürlich eher mit dem Tod bestraft und ...“
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Ermessensvergehen (ta'zir-Vergehen)

Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping u. a., sowie Kapitalvergehen, die z. B. durch einen Mangel an Beweisen nicht als Kapitalverbrechen bestraft werden können, gehören zu den Ermessensvergehen.

Der Richter kann harte Strafen verhängen...

http://www.igfm.de/themen/scharia/allgemeine-infos/die-scharia-eine-einfuehrung/

Und für Böhmermann wird das natürlich absolut eingeführt.

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