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News: Rundfunkverweigerin Sieglinde Baumert ist wieder frei

ARD/ZDF: MDR hat Antrag auf Haftbefehlserlass zurückgezogen

Michael Nickles / 25 Antworten / Flachansicht Nickles
Qualitätsjournalismus: Es ist vor der Haustür des MDR passiert, der MDR ist selbst unmittelbar verwickelt, aber MDR-Online kenn den Vorfall "Sieglinde Baumert" nicht.

Das ging flott: gerade erst schaffte es die Rundfunkzwangsgebührverweigerin Sieglinde Baumert aufgrund ihrer Inhaftierung in die Publikumspresse, schon ist sie auch raus aus dem Knast. 61 Tage saß die Thüringerin in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz weil sie sich im Rahmen des "Streits" mit dem "Service" auch in letzter Instanz konsequent weigerte dem Gerichtsvollstrecker eine Vermögensauskunft zu erteilen.

So eine Vermögensauskunft ermöglicht einem Gerichtsvollstrecker die Eintreibung mit der für ihn bequemsten Methode, beispielsweise durch Pfändung des Kontos. Eigenmächtig ermitteln dürfen Gerichtsvollstrecker Kontennummern aber aufgrund des Datenschutzes (der existiert tatsächlich ein bisschen!) nicht.

Überraschend wie die Freilassung ist auch der Grund, den der Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen erklärt hat: der MDR hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen.

Michael Nickles meint:

Auch wenn durchaus viele das anders sehen: Sieglinde Baumert hat die Sache durchgebissen und damit viel bewegt. Und zwar das jetzt drüber geredet wird. Unter anderem die Welt hat über den Vorfall berichtet und inzwischen auch die Bild, RP-Online und die Berliner Morgenpost.

Warum hat der MDR den Antrag auf Erlass des Haftbefehls eigentlich zurückgezogen? Brennt da einem der Sichselbstbereicherer vielleicht der Arsch? Zu spät: Sieglinde Baumert hat ihren Fall in die Presse gebracht und jetzt wird drüber geredet. Weitere Berichte werden gewiss nicht lange auf sich warten lassen.

Lustig dürfte jetzt auch werden, wie beziehungsweise ob der MDR an seine Kohle von Sieglinde Baumert gelangen will. Die härteste Maßnahme - die Erzwingungshaft - ist jetzt schließlich vergurkt. Und wie will der "Service" jetzt mit den aktuell auf 4,5 Millionen geschätzten Beitragsverweigern vorgehen?

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Markus Klümper Borlander „Was wäre denn die Alternative? Sollte auf die Vollstreckung von Forderungen unterhalb einer Bagatellgrenze verzichtet ...“
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Beim 1. Punkt teile ich schon Deine Bedenken, ich habe auch mit dem Instrument "Erzwingungshaft" kein Problem. Es wird wohl gebraucht. Nur in der Anwendung vergalloppieren sich Behörden mitunter. Genauso bei der "Ersatzfreiheitstrafe", wo es gewisse Parallelen gibt. Wer seine Geldstrafe nach Tagessätzen nicht bezahlen kann, geht in den Knast. Häufig gilt das für Verkehrsdelikte, wo mitunter noch nichtmal fahrlässig jemand geschädigt wurde, was die Sache aber keinesfalls verharmlosen. Dennoch finde ich Fahren ohne Führerschein nicht so schlimm wie mehrfachen Handtaschenraub bei alten Omas. Das jeweilige Strafmaß ist angemessen, aber in der Exekutive zahlt der Verkehrssünder jeden cent oder wandert in den Knast. Der wirklich kriminelle Täter bekommt selbst im Wiederholungsfall Bewährung mit geringen Auflagen, was leider oft als Freispruch verstanden wird und erzieherisch entsprechend wirkungslos ust.

Was Deinen zweiten Einwand betrifft, meinte ich weniger die Rundfunkabgabe sondern Klagen gegen die Rentenbeitragspflicht, die es vor Jahren gab. Die waren durchaus plausibel und wenn die Klage in den erreichten hohen Instanzen Erfolg gehabt hätten, hätte der Staat dumm aus der Wäsche geguckt. Die Klagen wurden höchstrichterlich abgeschmettert, mit abstrusen Begründungen. Hintergrund ist die massive Ungleichbehandlung verschiedener Bürger, was so eigentlich nicht verfassungskonform sein dürfte.

Saudumm ist nur die Borniertheit unserer Politiker. Das ganze Konstrukt ist nämlich nur so angreifbar, weil man nicht bereit ist, von der Schweiz zu lernen. Dort zahlt jeder mit jeder Einkommensart unbegrenzt in die staatliche Rente. Mit dem Ergebnis, dass es super klappt und auch von Spitzenverdienern klaglos hingenommen wird. Das ist so gut, dass Österreich das inzwischen ähnlich handhabt. Nur in Deutschland ist man zu doof dazu und verläßt sich darauf, dass Richter sich nicht trauen, an diesen alten Zöpfen zu schnibbeln.

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HAHA!!! SCNR - fakiauso