Letztlich könnte es sich auch um eine Frage der Datensicherheit oder des Urheberrechtes handeln....... Oder denke ich da in die falsche Richtung?
Ich würde sagen, Du denkst in die falsche Richtung.
Wenn ich die Datei mit den gegebenen (urheberrechtlich oder datenschutzrechltlich relevanten) Inhalten weitergebe, wird Urheberrecht oder Datenschutzrecht nicht erst mit einer Durchsuchungsmöglichkeit verletzt sondern bereits mit der bloßen Weitergabe der Inhalte.
Bei meinen Dokumenten lege ich in so einem Fall allerdings lieber ein Wasserzeichen über das Dokument.
Damit kannst Du im besten Falle Deine Urheberschaft belegen. Durchsuchen kann der Benutzer aber die Datei trotzdem noch.