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So kann man auch Kohle verdienen...

luttyy / 96 Antworten / Flachansicht Nickles
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mawe2 giana0212 „Ein Knackpunkt bleibt aber: Was ist, wenn sich die Juristen der Ansicht der Telekom nicht anschließen, sondern weiterhin ...“
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Was ist, wenn sich die Juristen der Ansicht der Telekom nicht anschließen

Das war (25.01.2016 / 10:28 Uhr) genau meine Frage:

Ob das wirklich juristisch haltbar sein wird?

Zunächst können wir aber nur auf der Basis der uns jetzt bekannten Fakten diskutieren. Was in ferner Zukunft irgend ein Gericht evtl. dazu entscheiden wird, wissen wir alle nicht.

sondern weiterhin davon ausgehen, der Anbieter des HotSpots haftet für Urheberrechtsverletzungen

Der Anbieter des HotSpots ist die Telekom. Das ist doch gerade das besondere Merkmal dieses Angebotes. Genau um diesen "Trick" geht es doch.

So, wie die Telekom aber auch andern Orts freie, kostenlose WLAN-Zugänge anbietet (die man anonym nutzen kann), so wird sie es eben auch in diesem Falle tun. Das freie Telekom-HotSpot-Netz wird durch dieses neue Angebot einfach nur wesentlich dichter werden. Und die Gewerbetreibenden vor Ort finanzieren die Sache.

Dann ist man am Arsch!

Nein. Der Anschlussinhaber des genutzten DSL-Zugangs ist außen vor, da es in der Verantwortung der Telekom läuft.

Gruß, mawe2

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