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News: Viren, Spyware, Datenschutz

Onlineshops mit Markenplagiaten

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Abfischen von allerlei Nutzerdaten, von Name und Hausanschrift über Telefon- und Kontonummern bis hin zu Kreditkartendaten und Passwörtern erfreut sich ja weiterhin ungebrochener Beliebtheit.

Nun meldet NDR info eine ziemlich irrwitzige neue Betrugsmasche aus China: Mit Hilfe abgefischter Identitäten eröffnen Verkäufer von Markenartikel-Plagiaten Shops im Internet.

In Zukunft müssen wir also nicht mehr nur damit rechnen, dass ein abmahnungs-spezialisierter Rechtsanwalt uns zu Unrecht unterstellt, dass wir urheberrechtlich geschützte Musik und Filme heruntergeladen haben, nur weil wir das Gegenteil nicht beweisen können – es kann demnächst auch passieren, dass z.B. Mode- und Sportartikelhersteller arg- und harmlose Internetnutzer aus heiterem Himmel verklagen, weil sie vermeintlich Plagiate ihrer Produkte im Web verdealt haben.

Quelle: www.ndr.de

Olaf19 meint: Noch dreister geht's ja wohl überhaupt nicht... mehr fällt mir dazu nicht ein. Starkes Kopfschütteln.

Man soll Strafanzeige erstatten? Na toll. Wann erfahre ich denn, dass jemand unter meiner Identität einen Onlineshop für Deutsche-und-Albaner-Handtaschen oder warniewas-Trainingsanzüge aufgemacht hat? Doch wohl erst, wenn mir eine Strafanzeige von Dolce & Gabbana oder Adidas vorliegt. Dann ist es aber zu spät. In dem Moment kann ich nur noch reagieren, nicht mehr agieren. Das schwächt die Position des Beklagten.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mawe2 „Am Ende zählt, ob es ein kluger oder ein dummer Richter ist! ...“
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Auch im Zivilverfahren müsste der Kläger ja irgendwie beweisen, dass ich tatsächlich einen solchen Shop betrieben habe, dass ich Einnahmen aus dem Verkauf hatte usw.

Beweisen muss der gar nichts. Behaupten reicht völlig aus, solange er seine Behauptung so geschickt vorträgt, dass sie überzeugender klingt als meine Gegenbehauptung.

Wenn ich einen Shop betreibe, muss ich eine Domain beantragen und muss sie auch bezahlen. Von welchem Konto sind die Gelder geflossen?

Nummernkonto? Oder auch: der Betreiber eröffnet auf meinen Namen und mit meiner Adresse ein Bankkonto. Oder er nimmt gleich mein Konto und erteilt eine Einzugsermächtigung.

Wenn der Richter aber die Thematik gar nicht verstanden hat, hat man quasi gar keine Chance.

Das macht es dann auch gleich noch einmal wesentlich schlimmer...

CU, Olaf

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