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News: Viren, Spyware, Datenschutz

Onlineshops mit Markenplagiaten

Olaf19 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Abfischen von allerlei Nutzerdaten, von Name und Hausanschrift über Telefon- und Kontonummern bis hin zu Kreditkartendaten und Passwörtern erfreut sich ja weiterhin ungebrochener Beliebtheit.

Nun meldet NDR info eine ziemlich irrwitzige neue Betrugsmasche aus China: Mit Hilfe abgefischter Identitäten eröffnen Verkäufer von Markenartikel-Plagiaten Shops im Internet.

In Zukunft müssen wir also nicht mehr nur damit rechnen, dass ein abmahnungs-spezialisierter Rechtsanwalt uns zu Unrecht unterstellt, dass wir urheberrechtlich geschützte Musik und Filme heruntergeladen haben, nur weil wir das Gegenteil nicht beweisen können – es kann demnächst auch passieren, dass z.B. Mode- und Sportartikelhersteller arg- und harmlose Internetnutzer aus heiterem Himmel verklagen, weil sie vermeintlich Plagiate ihrer Produkte im Web verdealt haben.

Quelle: www.ndr.de

Olaf19 meint: Noch dreister geht's ja wohl überhaupt nicht... mehr fällt mir dazu nicht ein. Starkes Kopfschütteln.

Man soll Strafanzeige erstatten? Na toll. Wann erfahre ich denn, dass jemand unter meiner Identität einen Onlineshop für Deutsche-und-Albaner-Handtaschen oder warniewas-Trainingsanzüge aufgemacht hat? Doch wohl erst, wenn mir eine Strafanzeige von Dolce & Gabbana oder Adidas vorliegt. Dann ist es aber zu spät. In dem Moment kann ich nur noch reagieren, nicht mehr agieren. Das schwächt die Position des Beklagten.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mawe2 „Das war kein Strafverfahren sondern eine zivilrechtliche ...“
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Mmmh, ich denke, da habt ihr beide recht.

Wenn so etwas passiert – also, dass jemand einen illegalen Onlineshop betrieben zu haben scheint, egal ob tatsächlich oder vermeintlich – dann hat das sowohl strafrechtliche Folgen als auch zivilrechtliche.

Im Strafrecht gilt auch heute noch der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten", und das nicht nur in Deutschland. Auf die Weise soll das kleine schwache Schaf (Bürger, Individuum) vor dem großen bösen Wolf (Staatsmacht) geschützt werden. Also: wenn der Staatsanwalt mir an die Karre fahren will, dann muss er liefern, nicht ich. Allerdings: Es gibt auch Verurteilungen ohne Beweise, nur aufgrund von Indizien, wenn die dem Gericht stark genug erscheinen.

Im Zivilrecht sind die Karten anders gemischt. Da ist ja kein Staat beteilligt, da gibt es zwei private Parteien, und die werden fatalerweise vor dem Gesetz als gleichstark betrachtet. Das mag vielleicht angehen, wenn ich meinen Nachbarn vor Gericht zerre, weil der immer im Treppenhaus raucht (mir fällt grad kein gescheites Beispiel ein, ist heut so trübe draußen...).

Wenn der Prozessgegner aber nun nicht mein wirtschaftlich gleichstarker Nachbar ist, sondern Adidas, Deutsche Telekom, Volkswagen oder Dolce & Gabbana, jeweils bestückt mit einer eigenen Rechtsabteilungen und 1A Zivilrechtsanwälten – nun ja, dann hat sich was mit gleichstark. Zumal die Klägerseite das Recht hat, den Streitwert in absurde Höhen zu prügeln.

Am Ende zählt dann, "wer die besseren Argumente hat". Und das bin dann normalerweise nicht ich. Somit ist durchaus denkbar, dass ich aus dem Strafprozess mit einem blauen Auge (Freispruch 2. Klasse) herauskomme, zivilrechtlich aber mächtig eins auf die Glocke bekomme.

Manche Menschen sind so wagemutig wie Mike Nickles – http://www.nickles.de/forum/bilder-von-unterwegs/2015/reisebericht-hamburg-2015-langwierigen-rechtsstreit-gewonnen-539141728.html – diese Nerven hat aber nicht jeder. Und nicht so viel Glück mit dem letztinstanzlichen Urteil.

CU, Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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