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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

Michael Nickles / 292 Antworten / Flachansicht Nickles

Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren ähnlich viel Zorn provoziert wie die Abschaffung der GEZ beziehungsweise deren Verschlimmerung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Alle Proteste waren vergebens, die "pauschale Haushaltsabgabe" wurde im Juni 2010 durchgewunken und am 1. Januar 2013 ist sie in Kraft getreten. Wer bereits im "GEZ-Club" Mitglied war, hat die Neuerung vermutlich nicht mitgekriegt, wurde einfach "umgestellt".

Bisherige GEZ-Verweigerer kriegten die Neuerung auch nicht zwangsläufig am 1. Januar serviert, sondern schubweise. Irgendwann landet im Briefkasten halt ein Schreiben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:

Bereits die Betreffzeile des Schreibens - "Für alle - von allen…" - lässt den Sarkasmus erahnen, der im weiteren Text zwischen den Zeilen herausmieft.

Der Verfasser dieses Texts hat sich vermutlich vor Lachen selbst bepisst, als er ihn geschrieben hat.

Es wird erklärt. dass ARD, ZDF und Deutschlandradio täglich ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport bieten.

Und da sich dieses Angebot heute auf unterschiedlichsten Wegen bis hin zum Smartphone empfangen lasse, habe der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung zeitgemäß gestaltet.

Ab sofort muss pro Wohnung geblecht werden, ob man es haben will oder nicht, spielt keine Rolle.

Insgesamt kostet der Spaß pro Wohnung 215,76 Euro pro Jahr (Zweihundertfünfzehn Euro und Sechsundsiebzig Cent). Man wird also dazu gezwungen für ein Produkt zu zahlen, auch dann, wenn man es gar nicht haben will. Das ist Wahnsinn.

Als ich vor wenigen Tagen das erste Mal so ein Aufforderungsschreiben des ARD ZDF Beitragsservice sah, fragte ich mich, ob der Widerstand inzwischen eigentlich komplett zusammengebrochen ist und die Deutschen wieder das getan haben, was sie bei Verarschungen von oben am besten können: schimpfen und dann die Scheiße halt fressen.

Was ist eigentlich, wenn man einfach keinen Bock hat, für diesen ARD/ZDF Krempel zu zahlen? Ich habe mal nach den Stichworten "ard zdf beitragsservice verweigern" gegoogelt.

Als ersten Treffer lieferte Google einen Beitrag von T-Online zur Sache: GEZ: Neuer Beitragsservice von ARD und ZDF gewinnt Schnüffel-Oscar. Da wurde Mitte April berichtet, dass der GEZ-Nachfolger vom Datenschutzverein digitalcourage die Negativauszeichnung "BigBrotherAward" kassiert hat.

Der zweite Google-Treffer führte zu einem Beitrag des Focus vom Januar, mit dem vielversprechenden Titel So tricksen Sie die den Beitragsservice von ARD und ZDF aus (den Tippfehler "die den" habe ich übernommen). Der Focus berichtet, dass der GEZ-Kritiker Hans-Peter Siebenhaar die aktuelle Rechtsklage als "glaskar" bezeichnet, die neue Regelung formell in Ordnung ist.

Der Kritiker warnt, dass Totalverweigerer "Zahlungsaufforderungen bis hin zum Inkasso" erhalten. Aber dennoch gibt es diese Totalverweigerer und das ist wohl die einzige Chance dem Wahnsinn entgegenzuwirken. Erste Klagen gegen die Neuregelung laufen bereits.

Im Focus-Bericht gibt es im Abschnitt "Widerstand statt Gehorsam" schließlich mehrere Empfehlungen, die vom Juristen Ermano Geuer gelistet wurden. Wer bislang noch GEZ-Gebühren gezahlt hat und auch noch nichts vom Beitragsservice gekriegt hat, der kann einfach abwarten bis was kommt (und das wird es).

Kommt dann irgendwann eine Melde-/Zahlungsaufforderung, kann die erstmal "weggeschmissen" (besser aufgehoben und abgeheftet) werden. Es folgt dann wohl ein Beitragsbescheid, gegen den man beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen kann.

Wer das nicht selbst machen will, der kann einen Rechtsanwalt nehmen. Soweit mir bekannt, wird so ein Streit auch von einer Rechtschutzversicherung getragen - zumindest ist es mir vor mehreren Jahren nur per Anwalt gelungen, meine GEZ-Mitgliedschaft zu kündigen. Und diese Kosten wurden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Im Zweifelsfall also einfach bei der Versicherung nachfragen.

Die Überschrift des Focus - "So tricksen Sie die den Beitragsservice von ARD und ZDF aus" - ist übrigens beispielhaft dafür, warum ich den Focus nicht mehr lese. Denn am Ende des Beitrags wird das Versprechen dieser Überschrift nicht gehalten. Der einzige Austricks-Tipp ist eigentlich der, sich zu weigern und zu klagen - natürlich ohne Erfolgsgarantie. Das ist gewiss wahr, aber im Hinblick auf die Überschrift arg dünn.

In die gleiche Richtung wie der Focus geht auch gez-abschaffen.de, erklärt den Vorgang der Verweigerung aber viel ausführlicher. Dort wird auch drauf hingewiesen, dass es keinen Grund zu Angst vor hohen Gerichtskosten gibt, da sich diese anfangs in überschaubarem Rahmen (unter 100 Euro) halten. Ein paar Kästen Bier sollte einem der Widerstand gegen den Wahnsinn schon wert sein.

Sehr lesenswert für Totalverweigerer ist auch ein Bericht vom Bund für Geistesfreiheit München. Dort wird eine entscheidende Passage im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF hier) erörtert:

In §5 Abschnitt 1 wird erklärt, dass der Rundfunkbeitrag nicht für Betriebsstätten zu errichten ist, die "gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind".

Der Dreh besteht also darin, die eigenen vier Wände zu exakt so einer Betriebsstätte zu machen. Der Bund für Geistesfreiheit rät dazu, bezüglich der Art der gottesdienstlichen Zwecke keine Angabe zu machen - schließlich herrscht Religionsfreiheit.

An dieser Stelle so viel meinerseits: auch ich habe keinen Bock für ARD und ZDF oder Deutschlandradio 215 Euro im Jahr zu zahlen, mich interessiert diese Scheiße nicht. Und ich weigere mich dazu gezwungen zu werden für ein Produkt zu zahlen, das ich nicht haben will.

Es gibt nur einen vernünftigen Weg: Totalverweigerung. Auch deshalb, um denen da oben zu zeigen, dass wir uns nicht bodenlos verarschen lassen.

Es gibt im Internet auch noch sehr wichtige Tipps für alle, die sich nicht trauen total zu Verweigern, die aus Angst lieber zahlen. Diese Tipps gehen in die Richtung "Zahlung unter Vorbehalt", sich also die Möglichkeit offen zu halten, sich das Geld zurückzuholen, wenn die Totalverweigerer es schaffen, den GEZ-Nachfolger juristisch in die Knie zu zwingen.

Solche Tipps heißen also: selbst nix riskieren aber mitprofitieren, wenn die Kämpfer gewinnen. Solche Tipps verlinke ich hier nicht - weil sie schäbig und feige sind.

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GEZ wird billiger ... torsten40
48 Cent - Wahnsinn!!!!!!! mi~we
... Dr. Lancia
Hallo Olaf, ... Kabelschrat
Mutig... Chapeau Olaf Olaf19
ok, danke juppes1
agtino Olaf19 „Nun ja ich bin sicher der letzte, dem du danke sagen musst, ...“
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Ja Olaf

Danke war dafür das Du dir Zeit für die Sache genommen hast.

Desweiteren, klar habe ich mir diese Frage gestellt, und es wäre ein Augenzwinkern um denen das Geld zu geben und damit mein Geld und Einstellung zur Demokratie

zu verbrennen.

genau das zu machen was die wollen.

Aber genau das geht mir gegen den Strich. Das äre erbärmlich meinerseits.

Einzig mochte ich meiner 86 jährigen Mutter kein Kummer bereiten.

Ich habe mich im Netz kundig gemacht und bin auf etwas aufmerksam geworden was zwar ein Formfehler darstellt, aber einen den man nicht mal eben wegretuschieren kann.

Die Urkunde wird nie unterschrieben, muss aber vom Gläubiger mit vollem namen unterschrieben werden. Es darf nicht ARD ZDF sein oder i. A.

das sind keine leichte Formfehler.

Ich habe das Finanzamt das im Auftrag der Stadt Bremen einschreitet geantwortet, und die Stadt wieder von den Ö.R. um Hilfe gebeten wurde.

Es ist immerwieder der gleiche Vorgang und wird auch immerwieder so beanstandet.

anbei die e_mail an das Finanzamt.

Ich hoffe das lesen auch andere und sagen mir Ihre Meinung dazu.

Ich kann nur lernen.

Sehr geehrte Frau........

ich nehme hiermit Bezug auf Ihrem Schreiben von 12.02.2015

ich war leider gesundheitlich angeschlagen und habe daher nicht sofort reagieren können, ich bitte auf das höflichste um Nachsicht.

Ich bin ja gewillt zu zahlen wenn es rechtens ist.

Ich fordere Sie daher auf mir die Originalunterlagen mit persönlicher Unterschrift der Gläubiger zukommen zu lassen. 

Bitte nicht i.A. Unterschreiben da sonst das Papier die Briefmarke nicht Wert ist.

Ich habe mich mit dieser Art von Zwangsvollstreckung beschäftigt und so viel ist eindeutig belegt.

Ihr Vorgehen ist Rechtswidrig.

Nach § 13  des Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist das drohen mit mehreren und unbestimmten Zwangsmittel rechtswidrig. Sie tun dies in Ihrem Schreiben!

Die Androhung muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen! Hier der Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art.80 1 2 GG und §37  VwVfg. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihrem zuständigem Gericht einzureichen behalte ich mir noch vor.

Das Gesetz zur Zwangsvollstreckung gibt es nicht mehr siehe BGBI,2006 Seite 875 Teil

1,NR18, Artikel 56.

 Im Bezug auf den Festsetzungsbescheid, muss ich Ihnen mitteilen, dass dieser weder unterschrieben noch durch ein Dienstsiegel beglaubigt wurde (§ 37 III VwVfG i.V.m. § 44 II Nr. 1 VwVfG). Die geforderten Säumniszuschläge sind auf Grund der Unbestimmtheit hinsichtlich des Verwaltungsaktcharakters abzuweisen, da mir bisher kein Bescheid zugestellt wurde, der die Anforderungen an einen Verwaltungsakt erfüllt. Weiterhin beanstande ich die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen, wenn Sie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu Lasten Dritter schließen und mich dadurch in meinen Rechten verletzen. (§ 58 VwVfG (1)).
Die Titulierung des Festsetzungsbescheides als „vollstreckbaren Titel“ ist rechtsunwirksam, insbesondere wenn dieser Bescheid/Titel weder signiert noch durch einen amtlichen Nachweis (Dienststempel/Siegel) erbracht wird.

 Im Übrigen ist die Ausfertigung eines vollstreckbaren Titels im Rahmen der Gewaltenteilung der Judikative vorenthalten. Sie sind somit nicht autorisiert einen Titel zu verkünden.

 Ausführlichere Angaben und Begründung folgen auf postalischem Weg per Einschreiben.

 Helfen Sie bei der Aufklärung, unsere Demokratie steht auf dem Spiel.

 

MfG

 lg

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