Nickles Blog 212 Themen, 8.716 Beiträge

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

Michael Nickles / 292 Antworten / Flachansicht Nickles

Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren ähnlich viel Zorn provoziert wie die Abschaffung der GEZ beziehungsweise deren Verschlimmerung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Alle Proteste waren vergebens, die "pauschale Haushaltsabgabe" wurde im Juni 2010 durchgewunken und am 1. Januar 2013 ist sie in Kraft getreten. Wer bereits im "GEZ-Club" Mitglied war, hat die Neuerung vermutlich nicht mitgekriegt, wurde einfach "umgestellt".

Bisherige GEZ-Verweigerer kriegten die Neuerung auch nicht zwangsläufig am 1. Januar serviert, sondern schubweise. Irgendwann landet im Briefkasten halt ein Schreiben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:

Bereits die Betreffzeile des Schreibens - "Für alle - von allen…" - lässt den Sarkasmus erahnen, der im weiteren Text zwischen den Zeilen herausmieft.

Der Verfasser dieses Texts hat sich vermutlich vor Lachen selbst bepisst, als er ihn geschrieben hat.

Es wird erklärt. dass ARD, ZDF und Deutschlandradio täglich ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport bieten.

Und da sich dieses Angebot heute auf unterschiedlichsten Wegen bis hin zum Smartphone empfangen lasse, habe der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung zeitgemäß gestaltet.

Ab sofort muss pro Wohnung geblecht werden, ob man es haben will oder nicht, spielt keine Rolle.

Insgesamt kostet der Spaß pro Wohnung 215,76 Euro pro Jahr (Zweihundertfünfzehn Euro und Sechsundsiebzig Cent). Man wird also dazu gezwungen für ein Produkt zu zahlen, auch dann, wenn man es gar nicht haben will. Das ist Wahnsinn.

Als ich vor wenigen Tagen das erste Mal so ein Aufforderungsschreiben des ARD ZDF Beitragsservice sah, fragte ich mich, ob der Widerstand inzwischen eigentlich komplett zusammengebrochen ist und die Deutschen wieder das getan haben, was sie bei Verarschungen von oben am besten können: schimpfen und dann die Scheiße halt fressen.

Was ist eigentlich, wenn man einfach keinen Bock hat, für diesen ARD/ZDF Krempel zu zahlen? Ich habe mal nach den Stichworten "ard zdf beitragsservice verweigern" gegoogelt.

Als ersten Treffer lieferte Google einen Beitrag von T-Online zur Sache: GEZ: Neuer Beitragsservice von ARD und ZDF gewinnt Schnüffel-Oscar. Da wurde Mitte April berichtet, dass der GEZ-Nachfolger vom Datenschutzverein digitalcourage die Negativauszeichnung "BigBrotherAward" kassiert hat.

Der zweite Google-Treffer führte zu einem Beitrag des Focus vom Januar, mit dem vielversprechenden Titel So tricksen Sie die den Beitragsservice von ARD und ZDF aus (den Tippfehler "die den" habe ich übernommen). Der Focus berichtet, dass der GEZ-Kritiker Hans-Peter Siebenhaar die aktuelle Rechtsklage als "glaskar" bezeichnet, die neue Regelung formell in Ordnung ist.

Der Kritiker warnt, dass Totalverweigerer "Zahlungsaufforderungen bis hin zum Inkasso" erhalten. Aber dennoch gibt es diese Totalverweigerer und das ist wohl die einzige Chance dem Wahnsinn entgegenzuwirken. Erste Klagen gegen die Neuregelung laufen bereits.

Im Focus-Bericht gibt es im Abschnitt "Widerstand statt Gehorsam" schließlich mehrere Empfehlungen, die vom Juristen Ermano Geuer gelistet wurden. Wer bislang noch GEZ-Gebühren gezahlt hat und auch noch nichts vom Beitragsservice gekriegt hat, der kann einfach abwarten bis was kommt (und das wird es).

Kommt dann irgendwann eine Melde-/Zahlungsaufforderung, kann die erstmal "weggeschmissen" (besser aufgehoben und abgeheftet) werden. Es folgt dann wohl ein Beitragsbescheid, gegen den man beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen kann.

Wer das nicht selbst machen will, der kann einen Rechtsanwalt nehmen. Soweit mir bekannt, wird so ein Streit auch von einer Rechtschutzversicherung getragen - zumindest ist es mir vor mehreren Jahren nur per Anwalt gelungen, meine GEZ-Mitgliedschaft zu kündigen. Und diese Kosten wurden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Im Zweifelsfall also einfach bei der Versicherung nachfragen.

Die Überschrift des Focus - "So tricksen Sie die den Beitragsservice von ARD und ZDF aus" - ist übrigens beispielhaft dafür, warum ich den Focus nicht mehr lese. Denn am Ende des Beitrags wird das Versprechen dieser Überschrift nicht gehalten. Der einzige Austricks-Tipp ist eigentlich der, sich zu weigern und zu klagen - natürlich ohne Erfolgsgarantie. Das ist gewiss wahr, aber im Hinblick auf die Überschrift arg dünn.

In die gleiche Richtung wie der Focus geht auch gez-abschaffen.de, erklärt den Vorgang der Verweigerung aber viel ausführlicher. Dort wird auch drauf hingewiesen, dass es keinen Grund zu Angst vor hohen Gerichtskosten gibt, da sich diese anfangs in überschaubarem Rahmen (unter 100 Euro) halten. Ein paar Kästen Bier sollte einem der Widerstand gegen den Wahnsinn schon wert sein.

Sehr lesenswert für Totalverweigerer ist auch ein Bericht vom Bund für Geistesfreiheit München. Dort wird eine entscheidende Passage im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF hier) erörtert:

In §5 Abschnitt 1 wird erklärt, dass der Rundfunkbeitrag nicht für Betriebsstätten zu errichten ist, die "gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind".

Der Dreh besteht also darin, die eigenen vier Wände zu exakt so einer Betriebsstätte zu machen. Der Bund für Geistesfreiheit rät dazu, bezüglich der Art der gottesdienstlichen Zwecke keine Angabe zu machen - schließlich herrscht Religionsfreiheit.

An dieser Stelle so viel meinerseits: auch ich habe keinen Bock für ARD und ZDF oder Deutschlandradio 215 Euro im Jahr zu zahlen, mich interessiert diese Scheiße nicht. Und ich weigere mich dazu gezwungen zu werden für ein Produkt zu zahlen, das ich nicht haben will.

Es gibt nur einen vernünftigen Weg: Totalverweigerung. Auch deshalb, um denen da oben zu zeigen, dass wir uns nicht bodenlos verarschen lassen.

Es gibt im Internet auch noch sehr wichtige Tipps für alle, die sich nicht trauen total zu Verweigern, die aus Angst lieber zahlen. Diese Tipps gehen in die Richtung "Zahlung unter Vorbehalt", sich also die Möglichkeit offen zu halten, sich das Geld zurückzuholen, wenn die Totalverweigerer es schaffen, den GEZ-Nachfolger juristisch in die Knie zu zwingen.

Solche Tipps heißen also: selbst nix riskieren aber mitprofitieren, wenn die Kämpfer gewinnen. Solche Tipps verlinke ich hier nicht - weil sie schäbig und feige sind.

bei Antwort benachrichtigen
Igorpersch Michael Nickles „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern“
Optionen

Ich versuche im Internet Reghtswidrigkeit der RBStV (Rundfunksbeitragstaatvertrag) veroffentlichen, aber geht nicht weiter, viele Seiten sind zensiert, andere sind nicht aktuell und die erste Welle den Beitragsservice- Gegner ist gelöscht mit starke Widerstand von BVG (Bundesvervaltungsgericht).

Wir lesen RBStV §13. Revision zum Bundesverwaltunsgericht.

In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatvertrags beruht.

Jetzt RBStV ist Gesetz von Gesetzen, Grund Gesetz (GG) funktioniert nicht mehr:

GG, Art.19, 2. In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesengehalt angetastet werden.

Angetastet sind Grundrechte den Deutschen Volk: GG, Art.1-6, Art .13. Weiter:

2.Die Grundzüge des Rundfunksbeitrag  aus RBStV:

"...Hintergrund dieser Regelung ist dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen ung Betribsstätten die Möglichkeit zum Rundfunksempfang besteht."

Jetzt ganz einfach, wer zahlt Zwangs- Beitrage von ARD, ZDF, Deutschlandradio- siehe NationalPropaganda, der ist ruhige deutsche Bürger, für diese Partei ist 18 Euro monatlich bezahlt.

Für nichtzahlende Personen und Betriebe sind in §12 RBStV "Ordnugswidrigkeiten" zugeordnet, mit Niedrlage allen Rechte und Freiheit.

Sind verstösst nicht nur Grundgesetze von BRD, aber auch Algemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM) (1948)-nach dieser Erkärung ist GG (1949) verfasst.

Artikel 12, AEM

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeiträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 19, AEM

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieser Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhöngen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Information und Gedankengut zu suchen zu empfangen und zu verbreiten.

....Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat (BRD), eine Gruppe (RBStV mir Verfassung BVG) oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben (Beitragpflicht) oder eine Handlung zu begehen (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen),welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freicheiten zum Ziel hat.

 

bei Antwort benachrichtigen
GEZ wird billiger ... torsten40
48 Cent - Wahnsinn!!!!!!! mi~we
... Dr. Lancia
Hallo Olaf, ... Kabelschrat
Mutig... Chapeau Olaf Olaf19
ok, danke juppes1