Nickles Blog 212 Themen, 8.716 Beiträge

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

Michael Nickles / 292 Antworten / Flachansicht Nickles

Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren ähnlich viel Zorn provoziert wie die Abschaffung der GEZ beziehungsweise deren Verschlimmerung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Alle Proteste waren vergebens, die "pauschale Haushaltsabgabe" wurde im Juni 2010 durchgewunken und am 1. Januar 2013 ist sie in Kraft getreten. Wer bereits im "GEZ-Club" Mitglied war, hat die Neuerung vermutlich nicht mitgekriegt, wurde einfach "umgestellt".

Bisherige GEZ-Verweigerer kriegten die Neuerung auch nicht zwangsläufig am 1. Januar serviert, sondern schubweise. Irgendwann landet im Briefkasten halt ein Schreiben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice:

Bereits die Betreffzeile des Schreibens - "Für alle - von allen…" - lässt den Sarkasmus erahnen, der im weiteren Text zwischen den Zeilen herausmieft.

Der Verfasser dieses Texts hat sich vermutlich vor Lachen selbst bepisst, als er ihn geschrieben hat.

Es wird erklärt. dass ARD, ZDF und Deutschlandradio täglich ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport bieten.

Und da sich dieses Angebot heute auf unterschiedlichsten Wegen bis hin zum Smartphone empfangen lasse, habe der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung zeitgemäß gestaltet.

Ab sofort muss pro Wohnung geblecht werden, ob man es haben will oder nicht, spielt keine Rolle.

Insgesamt kostet der Spaß pro Wohnung 215,76 Euro pro Jahr (Zweihundertfünfzehn Euro und Sechsundsiebzig Cent). Man wird also dazu gezwungen für ein Produkt zu zahlen, auch dann, wenn man es gar nicht haben will. Das ist Wahnsinn.

Als ich vor wenigen Tagen das erste Mal so ein Aufforderungsschreiben des ARD ZDF Beitragsservice sah, fragte ich mich, ob der Widerstand inzwischen eigentlich komplett zusammengebrochen ist und die Deutschen wieder das getan haben, was sie bei Verarschungen von oben am besten können: schimpfen und dann die Scheiße halt fressen.

Was ist eigentlich, wenn man einfach keinen Bock hat, für diesen ARD/ZDF Krempel zu zahlen? Ich habe mal nach den Stichworten "ard zdf beitragsservice verweigern" gegoogelt.

Als ersten Treffer lieferte Google einen Beitrag von T-Online zur Sache: GEZ: Neuer Beitragsservice von ARD und ZDF gewinnt Schnüffel-Oscar. Da wurde Mitte April berichtet, dass der GEZ-Nachfolger vom Datenschutzverein digitalcourage die Negativauszeichnung "BigBrotherAward" kassiert hat.

Der zweite Google-Treffer führte zu einem Beitrag des Focus vom Januar, mit dem vielversprechenden Titel So tricksen Sie die den Beitragsservice von ARD und ZDF aus (den Tippfehler "die den" habe ich übernommen). Der Focus berichtet, dass der GEZ-Kritiker Hans-Peter Siebenhaar die aktuelle Rechtsklage als "glaskar" bezeichnet, die neue Regelung formell in Ordnung ist.

Der Kritiker warnt, dass Totalverweigerer "Zahlungsaufforderungen bis hin zum Inkasso" erhalten. Aber dennoch gibt es diese Totalverweigerer und das ist wohl die einzige Chance dem Wahnsinn entgegenzuwirken. Erste Klagen gegen die Neuregelung laufen bereits.

Im Focus-Bericht gibt es im Abschnitt "Widerstand statt Gehorsam" schließlich mehrere Empfehlungen, die vom Juristen Ermano Geuer gelistet wurden. Wer bislang noch GEZ-Gebühren gezahlt hat und auch noch nichts vom Beitragsservice gekriegt hat, der kann einfach abwarten bis was kommt (und das wird es).

Kommt dann irgendwann eine Melde-/Zahlungsaufforderung, kann die erstmal "weggeschmissen" (besser aufgehoben und abgeheftet) werden. Es folgt dann wohl ein Beitragsbescheid, gegen den man beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen kann.

Wer das nicht selbst machen will, der kann einen Rechtsanwalt nehmen. Soweit mir bekannt, wird so ein Streit auch von einer Rechtschutzversicherung getragen - zumindest ist es mir vor mehreren Jahren nur per Anwalt gelungen, meine GEZ-Mitgliedschaft zu kündigen. Und diese Kosten wurden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Im Zweifelsfall also einfach bei der Versicherung nachfragen.

Die Überschrift des Focus - "So tricksen Sie die den Beitragsservice von ARD und ZDF aus" - ist übrigens beispielhaft dafür, warum ich den Focus nicht mehr lese. Denn am Ende des Beitrags wird das Versprechen dieser Überschrift nicht gehalten. Der einzige Austricks-Tipp ist eigentlich der, sich zu weigern und zu klagen - natürlich ohne Erfolgsgarantie. Das ist gewiss wahr, aber im Hinblick auf die Überschrift arg dünn.

In die gleiche Richtung wie der Focus geht auch gez-abschaffen.de, erklärt den Vorgang der Verweigerung aber viel ausführlicher. Dort wird auch drauf hingewiesen, dass es keinen Grund zu Angst vor hohen Gerichtskosten gibt, da sich diese anfangs in überschaubarem Rahmen (unter 100 Euro) halten. Ein paar Kästen Bier sollte einem der Widerstand gegen den Wahnsinn schon wert sein.

Sehr lesenswert für Totalverweigerer ist auch ein Bericht vom Bund für Geistesfreiheit München. Dort wird eine entscheidende Passage im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF hier) erörtert:

In §5 Abschnitt 1 wird erklärt, dass der Rundfunkbeitrag nicht für Betriebsstätten zu errichten ist, die "gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind".

Der Dreh besteht also darin, die eigenen vier Wände zu exakt so einer Betriebsstätte zu machen. Der Bund für Geistesfreiheit rät dazu, bezüglich der Art der gottesdienstlichen Zwecke keine Angabe zu machen - schließlich herrscht Religionsfreiheit.

An dieser Stelle so viel meinerseits: auch ich habe keinen Bock für ARD und ZDF oder Deutschlandradio 215 Euro im Jahr zu zahlen, mich interessiert diese Scheiße nicht. Und ich weigere mich dazu gezwungen zu werden für ein Produkt zu zahlen, das ich nicht haben will.

Es gibt nur einen vernünftigen Weg: Totalverweigerung. Auch deshalb, um denen da oben zu zeigen, dass wir uns nicht bodenlos verarschen lassen.

Es gibt im Internet auch noch sehr wichtige Tipps für alle, die sich nicht trauen total zu Verweigern, die aus Angst lieber zahlen. Diese Tipps gehen in die Richtung "Zahlung unter Vorbehalt", sich also die Möglichkeit offen zu halten, sich das Geld zurückzuholen, wenn die Totalverweigerer es schaffen, den GEZ-Nachfolger juristisch in die Knie zu zwingen.

Solche Tipps heißen also: selbst nix riskieren aber mitprofitieren, wenn die Kämpfer gewinnen. Solche Tipps verlinke ich hier nicht - weil sie schäbig und feige sind.

bei Antwort benachrichtigen
GEZ wird billiger ... torsten40
48 Cent - Wahnsinn!!!!!!! mi~we
... Dr. Lancia
Hallo Olaf, ... Kabelschrat
Mutig... Chapeau Olaf Olaf19
Blogbubi Michael Nickles „Pessimismus ist da komplett fehl am Platz - diese Geschichte ...“
Optionen

Hallo Michael,

mal zur Info.

Bevor die Herren Politiker diese neuen Gesetze darüber verabschiedeten, brauchten nur die zu zahlen, die öffentlich rechtliche Sender schauten. Das Ganze gründet auf dem Runfunkstaatsvertrag aus den 50 ern. Es gibt bis heute kein Grundsatzurteil dazu oder ich habe es im letzten Jahr nicht mitbekommen. Ein Bekannter von mir hat die GEZ nicht gezahlt und ist mit den Brüdern 3 mal vor Gericht gewesen. Er hat alle 3 Prozesse gewonnen. Die entscheidende Frage war jedesmal an die Herren der GEZ: besteht ein Grundsatzurteil, aus dem hervorgeht, dass auch Zuschauer der freien Sender zahlen müssen. Das hatten sie nicht und so hieß es jedesmal, kommen sie wieder, wenn sie so ein Urteil haben. Es gibt Filter, mit denen man öffentlich rechtliche Sender blockieren kann. Kann man das nachweisen, ist man schon mal auf ziemlich sicherer Seite. Die haben haben ihn mit Peilsenderwagen überwacht, doch diese Ergebnisse zählten vor Gericht nicht. Doch nun haben unsere lieben Politiker das Gesetz einfach kurzerhand geändert. Jetzt soll jeder zahlen, ob du ein Gerät hast, oder nicht. Allerdings nur pro Haushalt, doch wenn in einem Haus 2 Haushalte existieren (Parterre/1. Etage), zahlt jede Partei seperat. Aber dafür zahlt man dann kein 2. Gerät wie zBsp. Autoradio. Gott sei Dank!!

Ob das Gesetz wie so viele, erst von den Gerichten gerade gerückt wird, wird sich zeigen.

Doch noch etwas wichtiges: Lasst euch bloß nicht einschüchtern, wenn ihr von der GEZ Besuch bekommt.

Urteil: Hausverbot für die GEZ

Das Bremener Amtsgericht beschäftigte sich mit einem Fall , ob ein Hausbesitzer der GEZ bzw. deren Mitarbeitern tatsächlich ein Hausverbot erteilen darf.
In diesem Fall:
Das betroffene Ehepaar ist Eigentümer eines Hauses. In diesem Haus betreibt die Ehefrau eine Praxis für Fußpflege, der Ehemann ein Elektrogeschäft.
Das Ehepaar fühlte sich durch immer wiederkehrende unangekündigte Besuche verschiedener GEZ-Beauftragter gestört.
Sie sprachen gegen die GEZ ein Hausverbot aus und teilten der GEZ mit, dass keiner ihrer Mitarbeiter, das Grundstück ohne vorherige schriftliche Anmeldung und schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch das Ehepaar, betreten dürfe.
Besuche der GEZ-Mitarbeiter sollten außerdem nur zu den "üblichen" Werkzeiten möglich sein.

Trotz des Verbots tauchten weitere Male GEZ-Mitarbeiter auf. Die Mitarbeiter behaupteten, von dem Hausverbot nichts zu wissen.
Daraufhin erhob das Ehepaar Klage und beantragte unter Androhung einer Geld- oder Haftstrafe festzustellen, dass die GEZ-Mitarbeiter nur nach genehmigter Anmeldung das Grundstück betreten dürfen.
Die GEZ vertrat die hier Auffassung, dass zum einen die Hausverbote unwirksam seien, da es den GEZ-Beauftragten nicht anders möglich sei, eventuelle Schwarzseher ausfindig zu machen.
Zum anderen führte die GEZ an, dass die beiden Rundfunkgebührenbeauftragten keine Kenntnis von dem Hausverbot gehabt hätten. Als Argument dafür führte die GEZ an,
dass es ihr nur unter erheblichem Aufwand möglich sei dafür zu sorgen, dass alle GEZ-Beauftragten über erteilte Hausverbote informiert werden.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Gericht gab der Klage des Ehepaares statt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der GEZ nur die Auskunftsansprüche zustehen, die auch im Rundfunkstaatsvertrag genannt sind. Die GEZ hat also kein besonderes Auskunftsrecht gegenüber der Allgemeinheit,
da sie keine amtliche Behörde (sog. Hoheitsträger) ist. Dagegen hat aber laut Grundgesetz jeder Haus- und Grundstücksinhaber das Recht, Dritten das Betreten ihres Hauses/Grundstücks zu verbieten und somit seine Privatsphäre zu schützen.

Fazit:

Ein Hausverbot ist gegenüber der GEZ nicht automatisch unwirksam.
Außerdem haftet die GEZ, wenn GEZ-Beauftragte gegen dieses Hausverbot verstoßen – egal ob den Mitarbeitern das Hausverbot bekannt ist oder nicht.

Also cool bleiben...

bei Antwort benachrichtigen
ok, danke juppes1