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1. Zahlungserinnerung

eichenweg / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Mein Abo läuft im März 2015 aus und am 07.01.2015 bekam ich schon eine Rechnung zur Abonnementsverlängerung!                                                                                                                                                             Nun , am 03.02.2015 flatterte eine 1. Zahlungserinnerung ins Haus (für die erst im März gültige Verlängerung!) mit der Androhung von Mahngebühren sollte ich nicht innerhalb von 14 Tagen zahlen.  

 Was sind das für Geschäftspraktiken frage ich mich? Der Hinweis, dass Herr Friederich  die Zahlungsauforderungen etwas (!) früher sendet, damit es nicht zu Unterbrechungen der Premiummitgliedschaft kommt, wenn z.B. ein Kunde im Urlaub ist und auf diese Art  der Kunde ein größeres Zeitfenster hat um seine Zahlung zu leisten, klingt sehr hahnebüchen. 

Ich trage mich mit dem Gedanken, nach Ablauf des verlängerten Abos, termingerecht zu kündigen. Schade das ein gutes Online-Magazin wie Nickles.de auf solche Praktiken zurückgreifen muss, oder hat die Redaktion keine Kenntnis welchen Dienst am Kunden der Abo-Service des Herrn Dietmar Friederich eigentlich macht?

Lg

Reinhard Rinner

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aboservice eichenweg „Ok. Wenn ich aber die Bezahlung eines Abos nicht ...“
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Ja, Herr Rinner,

da haben Sie natürlich Recht. Die Unterbrechungen führen jedoch häufig zu Reklamationen des abgelaufenen Accounts, unabhängig von dem Verursacher, da manche Kunden einfach die rechtzeitige Zahlung unabsichtlich vergessen.

Auch müssen wir darauf hinweisen, das irgendwann auch einmal Mahngebühren erhoben werden, wenn ein Kunde z.B. längere Zeit nach Ablaufdatum seine Zahlung nicht geleistet hat (und auch das kommt natürlich aus den verschiedesten Gründen vor). Wir erheben dann allerdings nur die minimalsten Mahngebühren um die zusätzlichen Kosten der Bearbeitung auf Grund der verspäteten Zahlung halbwegs zu kompensieren. Dies ist eine absolut übliche Vorgehensweise in der Zahlungsabwicklung und wird von uns sehr grosszügig gegenüber den Kunden gehandhabt. .

Es gibt hier also wirklich keine bösen Absichten und ich hoffe Ihnen die Thematik rund um unser Abwicklungsgebahren nun verständlich erläutert zu haben.

MFG

Dietmar Friedrich

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Danke! Jürgen jueki