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14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Wusstet ihr, dass am 13. Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch für "virtuelle Waren" – also digitale Inhalte – das zweiwöchige Rückgaberecht gelten soll? Bislang hat das anscheinend noch niemand in seinen AGBs umgesetzt, Apple macht jetzt gerade den Anfang. Ein Hintertürchen ist auch schon eingeplant: mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung soll man das Widerrufsrecht gleich wieder verlieren...

Quelle: www.gamestar.de

Olaf19 meint:

Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das werden soll. Ob das sinnvoll ist oder nicht, dazu kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Maybe Olaf19 „Denke ich auch. Mal ehrlich, wie hätte das funktionieren ...“
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Eine auf meiner Festplatte gespeicherte "Datei", egal ob Musik oder Software, kann man gar nicht "zurückgeben", jedenfalls nicht im eigentlichen Sinne, genau so wenig, wie man eine E-Mail "ungeöffnet zurückschicken" kann.

Moin,

zurückgeben in dem Sinne nicht. Aber in Verbindung mit Lizensierung und Online-Abfrage kann man eine Datei für "ungültig" erklären, wie es z.B. schon mit Bezahl-Apps oder Onleihe gemacht wird.

So würde dann z.B. ein Programm beim Aufruf einer signierten und lizensierten Datei erstmal online die Gültigkeit bei einem Server abfragen.

Ob das wirklich Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Allerdings ist es eine psychologisch gesehen klevere Möglichkeit, dem Kunden neue Kontrollmechanismen zu verkaufen, die ja auf den ersten Blick zu seinem Vorteil sind.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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