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14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Wusstet ihr, dass am 13. Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch für "virtuelle Waren" – also digitale Inhalte – das zweiwöchige Rückgaberecht gelten soll? Bislang hat das anscheinend noch niemand in seinen AGBs umgesetzt, Apple macht jetzt gerade den Anfang. Ein Hintertürchen ist auch schon eingeplant: mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung soll man das Widerrufsrecht gleich wieder verlieren...

Quelle: www.gamestar.de

Olaf19 meint:

Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das werden soll. Ob das sinnvoll ist oder nicht, dazu kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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reader Olaf19 „14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?“
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Das wünschte ich mir für Steam - Rückgaberecht in den ersten 14 Tagen wenn ich das Spiel bis zu 1er Stunde gespielt habe. Und für GoogleStoreApps - ist in beiden fällen möglich das System zu umgehen, aber letztendlich - wer das machen würde, holt die Inhalte gleich über P2P.

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