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14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Wusstet ihr, dass am 13. Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die besagt, dass auch für "virtuelle Waren" – also digitale Inhalte – das zweiwöchige Rückgaberecht gelten soll? Bislang hat das anscheinend noch niemand in seinen AGBs umgesetzt, Apple macht jetzt gerade den Anfang. Ein Hintertürchen ist auch schon eingeplant: mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Lieferung soll man das Widerrufsrecht gleich wieder verlieren...

Quelle: www.gamestar.de

Olaf19 meint:

Da bin ich ja mal sehr gespannt, wie das werden soll. Ob das sinnvoll ist oder nicht, dazu kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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XAR61 Olaf19 „14 Tage Rückgaberecht – jetzt auch für digitale Inhalte?“
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Ich handle zwar auch mit digitalen Produkten, bei uns ist und bleibt die Rüchnahme ausgeschlossen.

Denn 1. weiß ich nicht ob der Käufer das virtuelle Produkt wirklich von seinem System gelöscht hat. Und zum 2. müsste ich ihm einen Upload auf unser System ermöglichen und da kommt dann alles ... Nee die Sicherheit vor der schwachsinnigen EU-Richtlinie.

Und zum anderem kann man ein digitales Produkt sofern die Technik mit spielt endlos kopieren.

Ich glaube kaum, das der Käufer im Schadensfall beweisen kann, das er das digitale Produkt von seinem System gelöscht hat und der Verkäufer müsste vermutlich auch einen Trojaner einsetzen um ...

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