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GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
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torsten40 cscherwinski „GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?“
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Beitragsservicezahlungen zurück fordern?

Wie soll denn das gehen, entweder hast du bewusst dem Betragsservice eine Kontovollmacht zum Abbuchen geben, oder selber die Überweisung selbst getätigt ...

Du hast bezahlt und die Kohle ist futsch, es sei, du hast es schriftlich, dass du unter Vorbehalt gezahlt hast. Dann viel Glück bei der Klage.

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