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GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
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mawe2 schuerhaken „Den Schwachsinn der Anfrage im Topic kann Dein Magersinn ...“
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Von "irrtümlich" war beim Themenstarter auch nicht die Rede. 

Nicht explizit.

Aber indem er sich auf Beiträge beruft, die auf die ablaufende Frist am 31.12. d.J. hinweisen, wird für jeden, der sich mit der Materie auskennt deutlich, dass es um die Rückforderung irrtümlich gezahlter Beiträge geht.

Und nur bei irrtümlicher Zahlung macht eine Rückforderung auch Sinn.

Wer ist denn so blöd, ohne Irrtum (also im vollen Bewusstsein) etwas zu zahlen, was er eigentlich gar nicht zahlen will? Wer absichtlich und ohne Irrtum gezahlt hat, der wollte auch zahlen. Also braucht er auch nichts zurückfordern.

Der nicht ganz vollständig erklärte Hintergrund des Threadstarters erschließt sich also für diejenigen, die die Materie kennen, sehr leicht. Warum nicht für Dich?

Gruß, mawe2

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