Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
bei Antwort benachrichtigen
mawe2 schuerhaken „Gerhard Wisnewski referiert zum großen Teil richtig, ...“
Optionen
Man kann nicht einfach zurückfordern ohne ein vorheriges und entsprechend zielgerichtetes Verfahren

Doch, man kann.

Es geht um unrechtmäßig zuviel bezahlte Beiträge. (Rechtmäßig bezahlte Beiträge kann man selbstverständlich nicht zurückfordern, darum ging es bei dem Hinweis auf den 31.12. auch nicht.)

Wer also (z.B. irrtümlich) zu viel bezahlt hat, kann diese zuviel bezahlten Beiträge sehr wohl zurückfordern.

Klick

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen