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ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

Michael Nickles / 221 Antworten / Flachansicht Nickles

Einen Monat nach dem vorherigen Bettelbrief kam am 1. September wieder ein Schreiben des Service. Das Schreiben trägt als Absendedatum den 1. September, laut Datamatrix-Barcode fand die Frankierung am 4. September statt.

Der Wisch hat diesmal wieder zwei Absender im Briefkopf: den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice in Köln und den Bayerischen Rundfunk in München.

Immer wenn so ein Schreiben mit Doppel-Absender gedruckt wird, scheinen die Kassierer geizig zu werden, verzichten auf Farbdruck, also ein farbiges ARD/ZDF-Logo oben rechts, alles ist einfach Schwarzweiß.

Ganz neu beim Schreiben ist die Betreffangabe - erstmals steht einfach "Mahnung" dort. Eingangs wird mitgeteilt, dass ich inzwischen einen Gesamtrückstand von 393,58 Euro habe und dann geht es gleich mit Einschüchterung los.

Man gibt mir nochmals Gelegenheit zu zahlen um mir "weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen", die dann auch detailliert angerissen werden: "Vollstreckungsmaßnahmen", "Abgabe einer Vermögensauskunft", "Kontopfändung", "Pfändung des Arbeitseinkommens", "der Rente oder auch der Mietkaution".

Nach fruchtlosem Ablauf droht mir die GEZ 2.0 nun damit, die Angelegenheit der Vollstreckungsbehörde zu übergeben. Auf der Rückseite des Schreibens gibt es wiederum nur Blabla, keine besonderen Hinweise. Einen Überweisungsvordruck hat der "Service" auch wieder beigepackt.

Aktuell ist es unverändert so, dass ich bislang keinerlei Ablehnung meines Widerspruchs erhalten habe. Es kam Mitte Juli zwar eine Antwort auf mein Widerspruchsschreiben aber eben keine wirklich erklärte Ablehnung des Widerspruchs, kein ordnungsgemäßer  Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. So weit mir bekannt muss ich aber diese Ablehnung abwarten, bevor ich Klage erheben kann. Es kamen bislang aber nur "Bettelbriefe" und jetzt eben die Mahnung mit der Androhung der Vollstreckungseinleitung.

Der ganze Scheissdreck erreicht an dieser Stelle natürlich einen Stand, wo juristisch weniger bedarfte Personen (dazu gehöre auch ich), nicht mehr wissen, wie sie richtig reagieren müssen, ob überhaupt eine Reaktion nötig ist und welche Folgen sich daraus ergeben können.

Natürlich will ich meine Möglichkeit zum Klagen nicht verlieren. Irgendwelchen unnötigen Aufwand will ich jedoch auch vermeiden. Im Netz geistern zu diesem Thema so Ratschläge wie "Aussetzung oder Aufschiebung der Vollstreckung beantragen" und dergleichen rum.

Ich habe mich in der Sache durch das Informationsdickicht des Forums von GEZ-Boykott.de gewühlt und bin in diesem Thread gelandet, wo "mein Stand der Dinge" errörtert wird, beziehungsweise ein ähnlicher Stand: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 Tagesfrist.

Bei dem Verarschten dort, hat die "GEZ 2.0" den Druck wohl bereits erhöht beziehungsweise noch mal nachgetreten: es wird eine Zahlungsfrist von gerade mal 5 Tagen eingeräumt um das Vollstreckungsverfahren zu verhindern.

Aus der Diskussion auf GEZ-Boykott.de geht hervor, dass der "Service" wohl unterschiedlich formulierte Schreiben rauslässt und zwecks Verwirrung auch die Bezeichnungen für identische Dinge ändert: mit Beitragsbescheid, Gebührenbescheid und Festsetzungbescheid ist juristisch wohl jeweils das Gleiche gemeint.

Alle diese Schreiben haben eigentlich nur ein einziges Ziel: Einschüchterung. Die Kassierer versuchen wohl ganz offensichtlich den langen Weg über ein Klageverfahren zu vermeiden und tüfteln unermüdlich an der Optimierung ihrer Einschüchterungsversuche. Wie schon öfters bemerkt: ein "Unternehmen", das zur Forderung einer Zahlung berechtigt ist, braucht solche unseriösen Methoden nicht. Der Service zeigt durch dieses Verhalten unmissverständlich, wie er einzustufen ist. Da stinkt etwas ganz gewaltig!

Ich teile ganz klar die Meinungen/Ratschläge im Thread von GEZ-Boykott.de und werde jetzt exakt das hier tun: nichts. Das neue Einschüchterungsschreiben wird in meinem "GEZ-Ordner" abgeheftet und basta.

So lange ich vom Service nicht meinen ausstehenden Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kriege, kann der mich mal.

Übrigens: die Kollegen von GEZ-Boykott.de haben bei ihrer Unterschriftenaktion inzwischen über 71.000 Teilnehmer erreicht. Hier geht es zur Unterschriftenaktion.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

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Das ist auch dort zu ... Ventox
gelöscht_189916 Michael Nickles „ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung“
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Hier kommen in Kernaussagen ein paar Zeilen zur Doktorarbeit von Fr. Dr. Terschüren, welche gerne als Argument angeführt wird, die GEZ nicht zu zahlen:

Die Finanzierung der ÖR über die GEZ ist nicht an sich verfassungswidrig, sondern nach Aussage dieser Arbeit die Art und das Erheben derselben. Als kritische Punkte werden dabei gesehen:

- der Gleichheitsgrundsatz

- die Form des Erhebens als Gebühr oder Beitrag

Der Gleichheitsgrundsatz wird nach Ansicht Terschürens durch den festen Betrag verletzt, dem sich nur relativ wenige entziehen können durch niedriges Einkommen oder Behinderung usw, welche ein Nutzen von Medien unmöglich macht.

Nächster Kritikpunkt ist das Unterscheiden privaten und gewerblichen Nutzens, bei der zumindest im gewerblichen Bereich die erhobenen Nutzerzahlen und damit die Zahl der abzuführenden Beiträge fragwürdig ist (zusätzliche Gästezimmer bei Vermietung und Zahl von Empfangsgeräten in Betrieben anhand der Beschäftigtenzahlen werden hier als Beispiel gebracht).

Das Erheben als Beitrag oder Gebühr wird ebenfalls als verfassungswidrig angesehen, als Ausweg aus diesem Problem wird das Bezahlen über eine als solche definierte Zwecksteuer angeboten. Diese hätte den Vorteil, dass sie einkommensabhängig ist und damit auch dem Gleichheitsanspruch entspräche.

So 'nebenher' wird noch bemängelt, das neutrales und unabhängiges Berichten im Sinne des Bildungsauftrags durch Werbung (entspricht laut Doktorarbeit etwa 6% des finanzierten Anteils) und Anpassen des Programms für das Erzielen von Einschaltquoten (Sendeplätze und -kanäle) zumindest verwässert werden.

Ein Ergebnis dieser Arbeit ist ergo das komplette Verzichten auf Werbeeinnahmen und Senden von inhaltslosen Programmen wie Soaps oder Blockbustern für die Quote, dafür ein deutliches Erhöhen von anspruchsvollen Dokumentationen und dergleichen bei einer reduzierten Zahl an Sendern im Sinne des Gemeinnutzens. Das trifft übrigens auch auf Radiosender zu, die statt durch Werbung und Verkehrsmeldungen unterbrochenes Mainstreamgedudel lieber wertvolle Diskussionen wie z.B. diese hier übertragen sollten.

Das Ganze wurde jetzt meinerseits ohne Anspruch auf juristische oder welche auch immer Korrektheit in eigenen Worten heruntergebrochen;-)

Die "Verfassungswidrigkeit" besteht definitiv nicht im Erheben an sich, sondern in der Art und dem Bemessen des Ganzen.

Als privater Zahler gibt es dementsprechend anhand dieser Doktorarbeit keine Grundlage dafür, nicht zu zahlen und die Verweigerung der GEZ an sich war meines Erachtens auch nicht die Intention dieser Arbeit!

Danke für das Lesen dieses Aufsatzes und um mit Pispers zu reden...

...bis neulich;-)

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