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ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

Michael Nickles / 221 Antworten / Flachansicht Nickles

Einen Monat nach dem vorherigen Bettelbrief kam am 1. September wieder ein Schreiben des Service. Das Schreiben trägt als Absendedatum den 1. September, laut Datamatrix-Barcode fand die Frankierung am 4. September statt.

Der Wisch hat diesmal wieder zwei Absender im Briefkopf: den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice in Köln und den Bayerischen Rundfunk in München.

Immer wenn so ein Schreiben mit Doppel-Absender gedruckt wird, scheinen die Kassierer geizig zu werden, verzichten auf Farbdruck, also ein farbiges ARD/ZDF-Logo oben rechts, alles ist einfach Schwarzweiß.

Ganz neu beim Schreiben ist die Betreffangabe - erstmals steht einfach "Mahnung" dort. Eingangs wird mitgeteilt, dass ich inzwischen einen Gesamtrückstand von 393,58 Euro habe und dann geht es gleich mit Einschüchterung los.

Man gibt mir nochmals Gelegenheit zu zahlen um mir "weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen", die dann auch detailliert angerissen werden: "Vollstreckungsmaßnahmen", "Abgabe einer Vermögensauskunft", "Kontopfändung", "Pfändung des Arbeitseinkommens", "der Rente oder auch der Mietkaution".

Nach fruchtlosem Ablauf droht mir die GEZ 2.0 nun damit, die Angelegenheit der Vollstreckungsbehörde zu übergeben. Auf der Rückseite des Schreibens gibt es wiederum nur Blabla, keine besonderen Hinweise. Einen Überweisungsvordruck hat der "Service" auch wieder beigepackt.

Aktuell ist es unverändert so, dass ich bislang keinerlei Ablehnung meines Widerspruchs erhalten habe. Es kam Mitte Juli zwar eine Antwort auf mein Widerspruchsschreiben aber eben keine wirklich erklärte Ablehnung des Widerspruchs, kein ordnungsgemäßer  Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. So weit mir bekannt muss ich aber diese Ablehnung abwarten, bevor ich Klage erheben kann. Es kamen bislang aber nur "Bettelbriefe" und jetzt eben die Mahnung mit der Androhung der Vollstreckungseinleitung.

Der ganze Scheissdreck erreicht an dieser Stelle natürlich einen Stand, wo juristisch weniger bedarfte Personen (dazu gehöre auch ich), nicht mehr wissen, wie sie richtig reagieren müssen, ob überhaupt eine Reaktion nötig ist und welche Folgen sich daraus ergeben können.

Natürlich will ich meine Möglichkeit zum Klagen nicht verlieren. Irgendwelchen unnötigen Aufwand will ich jedoch auch vermeiden. Im Netz geistern zu diesem Thema so Ratschläge wie "Aussetzung oder Aufschiebung der Vollstreckung beantragen" und dergleichen rum.

Ich habe mich in der Sache durch das Informationsdickicht des Forums von GEZ-Boykott.de gewühlt und bin in diesem Thread gelandet, wo "mein Stand der Dinge" errörtert wird, beziehungsweise ein ähnlicher Stand: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 Tagesfrist.

Bei dem Verarschten dort, hat die "GEZ 2.0" den Druck wohl bereits erhöht beziehungsweise noch mal nachgetreten: es wird eine Zahlungsfrist von gerade mal 5 Tagen eingeräumt um das Vollstreckungsverfahren zu verhindern.

Aus der Diskussion auf GEZ-Boykott.de geht hervor, dass der "Service" wohl unterschiedlich formulierte Schreiben rauslässt und zwecks Verwirrung auch die Bezeichnungen für identische Dinge ändert: mit Beitragsbescheid, Gebührenbescheid und Festsetzungbescheid ist juristisch wohl jeweils das Gleiche gemeint.

Alle diese Schreiben haben eigentlich nur ein einziges Ziel: Einschüchterung. Die Kassierer versuchen wohl ganz offensichtlich den langen Weg über ein Klageverfahren zu vermeiden und tüfteln unermüdlich an der Optimierung ihrer Einschüchterungsversuche. Wie schon öfters bemerkt: ein "Unternehmen", das zur Forderung einer Zahlung berechtigt ist, braucht solche unseriösen Methoden nicht. Der Service zeigt durch dieses Verhalten unmissverständlich, wie er einzustufen ist. Da stinkt etwas ganz gewaltig!

Ich teile ganz klar die Meinungen/Ratschläge im Thread von GEZ-Boykott.de und werde jetzt exakt das hier tun: nichts. Das neue Einschüchterungsschreiben wird in meinem "GEZ-Ordner" abgeheftet und basta.

So lange ich vom Service nicht meinen ausstehenden Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kriege, kann der mich mal.

Übrigens: die Kollegen von GEZ-Boykott.de haben bei ihrer Unterschriftenaktion inzwischen über 71.000 Teilnehmer erreicht. Hier geht es zur Unterschriftenaktion.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

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S.L. Michael Nickles „ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung“
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Hallo Leutz,

immer noch ein toller Tread und herzerfrischend. 99 % der User hier regen sich über Dinge auf, von denen sie keinen blassen Schimmer haben und geben dann noch EMPFEHLUNGEN zum Tun gegenüber anderen Usern ab, die ganz fett nach Schadenersatz riechen. Gut ist zum Zeitpunkt nur, dass sie es (noch) nicht einmal merken. Daher nur mal ein paar kleine Recherchetips, um die Bildungshorizonte derjenigen vielleicht auf eine höhere Stufe zu heben:

1. Setzt Euch mal mit den Grundzügen des öffentlichen Rechts bzw. dessen Unterschiede zum privaten Recht auseinander. Ihr werdet staunen, was sich da so alles feststellen lässt.

2. Ich empfehle des Weiteren mal einen Blick das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung. Dort werdet Ihr z. B. heraus lesen können, dass auch behördliche "Mitteilungen" ohne Rechtsbehelfsbelehrung sehr wohl Bescheide sein können. Fehlt eine RBH, so verlängert sich lediglich nur die Frist zur Widerspruchserhebung von einem Monat auf ein Jahr nach wirksamer Bekanntgabe eines Bescheids ggü. dem Bescheidempfänger.

3. Ebenso interessant ist das Verwaltungszustellungsgesetz, welches sich mit der (wirksamen) Bekanntgabe und Zustellung von Verwaltungsbescheiden befasst.

4. Das Festsetzungsverfahren zur Erhebung und Festsetzung der Rundfunkgebühr/beitrag (oder was auch immer) und ein in dem Fall ggf. eingeleitetes Vollstreckungsverfahren sind im Übrigen voneinander komplett getrennte Verfahren. @Mike: Ob Du auf Deinen Widerspruch nun schon eine Entscheidung erhalten hast oder nicht, spielt keine Rolle. Solange du nicht auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hast und ausdrücklich über diesen entschieden wurde, hast Du den geforderten Betrag erst mal zu zahlen. Sonst lebst Du in der Gefahr der Zwangsvollstreckung mit ordentlichen Mehrkosten.

5. Weiter empfehle ich das Studium der Inhalte der Abgabenordnung zu Fragen der Vollstreckung von öffentlichen Steuern und Abgaben - wozu die Rundfunk-was-auch-immer zweifellos gehören. Tip: Die Verfahrenskosten im Vollstreckungsverfahren sowie Zinsen für Säumnisse gehen immer zu Lasten des Schuldners. Und Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung gibt es im öffentlichen Recht nicht. Wenn ein Bescheid bestandskräftig ist, ist eine geforderte Abgabe auch bei Rechtswidrigkeit des Abgabenbescheids zu begleichen. Eine Ausnahme bildet nur die Nichtigkeit eines Bescheids (siehe Verwaltungsverfahren VwVfG, AO).

....und, und, und

So, ich höre auf an dieser Stelle. Es gäbe noch viel mehr anzumerken, es würde aber den Rahmen völlig sprengen.

Nur noch einen Tip: Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Ob Medienanwalt, Scheidungsanwalt oder was auch immer, sie sind für solch einen Krieg aus meiner beruflichen Erfahrung nahezu immer ungeeignet. Einzig ein Fachanwalt für öffentliches Recht, möglichst sogar spezialisiert auf Abgabenrecht, ist in 99% der Fälle für eine Auseinandersetzung auf diesem Gebiet die richtige Adresse und nur er kann ausreichend kompetent weiter helfen.

So, und nun lese ich amüsiert weiter...

Gruß Sven

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