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ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

Michael Nickles / 221 Antworten / Flachansicht Nickles

Einen Monat nach dem vorherigen Bettelbrief kam am 1. September wieder ein Schreiben des Service. Das Schreiben trägt als Absendedatum den 1. September, laut Datamatrix-Barcode fand die Frankierung am 4. September statt.

Der Wisch hat diesmal wieder zwei Absender im Briefkopf: den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice in Köln und den Bayerischen Rundfunk in München.

Immer wenn so ein Schreiben mit Doppel-Absender gedruckt wird, scheinen die Kassierer geizig zu werden, verzichten auf Farbdruck, also ein farbiges ARD/ZDF-Logo oben rechts, alles ist einfach Schwarzweiß.

Ganz neu beim Schreiben ist die Betreffangabe - erstmals steht einfach "Mahnung" dort. Eingangs wird mitgeteilt, dass ich inzwischen einen Gesamtrückstand von 393,58 Euro habe und dann geht es gleich mit Einschüchterung los.

Man gibt mir nochmals Gelegenheit zu zahlen um mir "weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen", die dann auch detailliert angerissen werden: "Vollstreckungsmaßnahmen", "Abgabe einer Vermögensauskunft", "Kontopfändung", "Pfändung des Arbeitseinkommens", "der Rente oder auch der Mietkaution".

Nach fruchtlosem Ablauf droht mir die GEZ 2.0 nun damit, die Angelegenheit der Vollstreckungsbehörde zu übergeben. Auf der Rückseite des Schreibens gibt es wiederum nur Blabla, keine besonderen Hinweise. Einen Überweisungsvordruck hat der "Service" auch wieder beigepackt.

Aktuell ist es unverändert so, dass ich bislang keinerlei Ablehnung meines Widerspruchs erhalten habe. Es kam Mitte Juli zwar eine Antwort auf mein Widerspruchsschreiben aber eben keine wirklich erklärte Ablehnung des Widerspruchs, kein ordnungsgemäßer  Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. So weit mir bekannt muss ich aber diese Ablehnung abwarten, bevor ich Klage erheben kann. Es kamen bislang aber nur "Bettelbriefe" und jetzt eben die Mahnung mit der Androhung der Vollstreckungseinleitung.

Der ganze Scheissdreck erreicht an dieser Stelle natürlich einen Stand, wo juristisch weniger bedarfte Personen (dazu gehöre auch ich), nicht mehr wissen, wie sie richtig reagieren müssen, ob überhaupt eine Reaktion nötig ist und welche Folgen sich daraus ergeben können.

Natürlich will ich meine Möglichkeit zum Klagen nicht verlieren. Irgendwelchen unnötigen Aufwand will ich jedoch auch vermeiden. Im Netz geistern zu diesem Thema so Ratschläge wie "Aussetzung oder Aufschiebung der Vollstreckung beantragen" und dergleichen rum.

Ich habe mich in der Sache durch das Informationsdickicht des Forums von GEZ-Boykott.de gewühlt und bin in diesem Thread gelandet, wo "mein Stand der Dinge" errörtert wird, beziehungsweise ein ähnlicher Stand: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 Tagesfrist.

Bei dem Verarschten dort, hat die "GEZ 2.0" den Druck wohl bereits erhöht beziehungsweise noch mal nachgetreten: es wird eine Zahlungsfrist von gerade mal 5 Tagen eingeräumt um das Vollstreckungsverfahren zu verhindern.

Aus der Diskussion auf GEZ-Boykott.de geht hervor, dass der "Service" wohl unterschiedlich formulierte Schreiben rauslässt und zwecks Verwirrung auch die Bezeichnungen für identische Dinge ändert: mit Beitragsbescheid, Gebührenbescheid und Festsetzungbescheid ist juristisch wohl jeweils das Gleiche gemeint.

Alle diese Schreiben haben eigentlich nur ein einziges Ziel: Einschüchterung. Die Kassierer versuchen wohl ganz offensichtlich den langen Weg über ein Klageverfahren zu vermeiden und tüfteln unermüdlich an der Optimierung ihrer Einschüchterungsversuche. Wie schon öfters bemerkt: ein "Unternehmen", das zur Forderung einer Zahlung berechtigt ist, braucht solche unseriösen Methoden nicht. Der Service zeigt durch dieses Verhalten unmissverständlich, wie er einzustufen ist. Da stinkt etwas ganz gewaltig!

Ich teile ganz klar die Meinungen/Ratschläge im Thread von GEZ-Boykott.de und werde jetzt exakt das hier tun: nichts. Das neue Einschüchterungsschreiben wird in meinem "GEZ-Ordner" abgeheftet und basta.

So lange ich vom Service nicht meinen ausstehenden Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kriege, kann der mich mal.

Übrigens: die Kollegen von GEZ-Boykott.de haben bei ihrer Unterschriftenaktion inzwischen über 71.000 Teilnehmer erreicht. Hier geht es zur Unterschriftenaktion.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

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Die einzig wirkliche Chance, gegen den „Rundfunkbeitrag“ mit Aussicht auf Erfolg vorzugehen, besteht darin, die Berechtigung seiner Höhe anzugreifen. Denn der öffentlichrechtliche Rundfunk hat nachweislich einen „Auftrag“, den er nicht erfüllt. (Siehe dazu auch die Ausführungen eines berühmten Journalisten, Peter Scholl-Latour, der kürzlich verstorben ist.)

Interessante Ausführungen gibt es auch bei YouTube von Frau Dr. Anna Terschüren. Deren Dissertation kann man bei der Uni Ilmenaus als Buch für EUR 20,80 erwerben oder als PDF-Dokument kostenlos herunter laden.

Die ör Rundfunkanstalten treten offensichtlich voll in Konkurrenz zu den privaten TV-Sendern. Das geht vor allem auch aus dem Schielen auf die Zuschauer-„Quote“ bei einzelnen Programmen hervor. Während die Privaten mangels „Quote“ und daran gemessenen Werbeeinahmen bankrott gehen können, haben die ör Sender garantierte Einnahmen im Rücken. Das ist wettbewerbsverzerrend auf einem Gebiet, auf dem überhaupt kein Wettbewerb herrschen dürfte: Öffentlichrechtlich gegen Privat.

Die ör Rundfunkanstalten melden ihren „Finanzbedarf“ an die KEF. Diese prüft und setzt dann fest, was die Landesregierungen dann beschließen. Dabei wird auch berücksichtigt und genehmigt, was von den Rundfunkanstalten – gemessen an ihrem „Programmauftrag“ – „zweckentfremdet“ und darüber hinaus durch deren Praxis auch verschwendet wird.

Nun ist der Rundfunkbeitrag kein „Entgelt“ für eine erbrachte „Leistung“, sondern eine Gebühr für die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen, und zwar völlig unabhängig davon, ob man diese Möglichkeit nutzt oder nicht. Dazu wird man auf „gesetzlichem Weg“ verpflichtet. Das ist zumindest „sittenwidrig“.

Es wird nun wenig Zweck haben, wenn Einzelne auch einzeln gegen die Höhe der Rundfunkgebühr vorgehen. Die so genannte „Sammelklage“ gibt es in Deutschland nicht. Aber eine Vielzahl Betroffener kann sich zu einer Zweckgesellschaft zusammenschließen. Das ist relativ einfach. Die Klage einer „Zweckgesellschaft“ würde gegenüber einem Gericht mehr Gewicht verschaffen. Auch wird dadurch vermieden, das Begehren vor Gericht nur als „Einzelfall“ zu sehen und abzuschmettern. Es wird dadurch vielmehr eine „Allgemeingültigkeit“ unterstrichen, über die ein Gericht nicht so einfach hinweg gehen kann.

Die notwendige „Beweisführung“ für Zweckentfremdung und Verschwendung durch die ör Rundfunkanstalten dürfte leicht fallen. Dass sie in Konkurrenz treten zu den privaten, ergibt sich leicht feststellbar aus jeder Programm-Zeitschrift. – Hier ein Beispiel:

Unerlaubte Konkurrenz

Das ganze Getöse wie auch in vielen Foren kann man sich sparen. Es würde viel weniger Energie erfordern, wenn Einzelne sich in verschiedenen Städten zu einer Zweckgesellschaft zusammenschließen und vor Gericht ziehen. Es sollte sich doch wohl organisieren lassen, solches in etwa zehn über die BRD verstreuten Städten zu bewerkstelligen. 
Doch wie es in Deutschland so ist: Große Klappe (vor allem anonym im Internet) und nichts dahinter, wenn es um Taten gehen soll.

MfG, Manfred

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Das ist auch dort zu ... Ventox
Lieber MN, ... Hyperboreal
... agtino