Was in den Urteilsbegründungen des Landgerichtes Berlin in dem Verfahren gegen GOOGLE ausgeführt wurde, dürfte erst recht für den ARD-ZDF-DLR-Beitragsservice gelten.
Der Beitragsservice hat die Kontaktmöglichkeiten per Email streng und nicht in allen Punkten für jedermann verständlich limitiert.
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