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Wenn für GOOGLE - dann erst recht für den Beitragsservice

schuerhaken / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Was in den Urteilsbegründungen des Landgerichtes Berlin  in dem Verfahren gegen GOOGLE ausgeführt wurde, dürfte erst recht für den ARD-ZDF-DLR-Beitragsservice gelten. 

Der Beitragsservice hat die Kontaktmöglichkeiten per Email streng und nicht in allen Punkten für jedermann verständlich limitiert. 
Einmal HIER ansehen. 
Dann HIER (unter dem Impressum) der angegebenen Email-Adresse bedient, landet auch im Ungewissen und erhält zunächst eine automatische Antwort. 

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BTW:
Was sich aus der Begründung an Aktenzeichen/Fundstellen herauslösen
lässt, dürfte anderweitig zur Begründung von Argumenten sehr zutreffend
recycelt werden können. 
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Alpha13 tobi16 „AfD Rundfunkgebühr endgültig abschaffen Berlin, 13. März ...“
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Wer denen auch nur irgendwas wirklich glaubt, der glaubt auch sowas von definitiv noch an den Weihnachstmann!

Gegen die Arschlochpartei ist selbst die FDP noch vorzeigbar und viel eher glaubhaft und was das bedeutet sollte klar wie Kloßbrühe sein!

Der Vorsitzende (und definitiv nicht nur der) ist sowas von dem Arschloch in Persona!

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