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Wenn für GOOGLE - dann erst recht für den Beitragsservice

schuerhaken / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Was in den Urteilsbegründungen des Landgerichtes Berlin  in dem Verfahren gegen GOOGLE ausgeführt wurde, dürfte erst recht für den ARD-ZDF-DLR-Beitragsservice gelten. 

Der Beitragsservice hat die Kontaktmöglichkeiten per Email streng und nicht in allen Punkten für jedermann verständlich limitiert. 
Einmal HIER ansehen. 
Dann HIER (unter dem Impressum) der angegebenen Email-Adresse bedient, landet auch im Ungewissen und erhält zunächst eine automatische Antwort. 

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BTW:
Was sich aus der Begründung an Aktenzeichen/Fundstellen herauslösen
lässt, dürfte anderweitig zur Begründung von Argumenten sehr zutreffend
recycelt werden können. 
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Alpha13 tobi16 „AfD Rundfunkgebühr endgültig abschaffen Berlin, 13. März ...“
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"Am Abend der Bundestagswahl 2013 resümierte Lucke, seine Partei habe die Demokratie „ertüchtigt“, nachdem man in den vergangenen vier Jahren „so viel an Entartungen von Demokratie und Parlamentarismus“ erlebt habe.[33][34] Die Wortwahl „Entartung“ wurde als historisch belastet und populistisch kritisiert"

http://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_Lucke

Und wem da nicht mehr als nur eine Leuchte angeht ist politisch und geschichtlich ne Null!

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