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Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?

gelöscht_311356 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es der eine Blechkasten - oder ist es tatsächlich jedes parallel darauf installierte Betriebssystem, obwohl 2 oder drei Syteme im Kasten zumindest in meinen Föllen noch niemals gleichzeitig arbeiteten...

Diese absurd klingede Frage wurde wieder einmal akut.
Zunächst behauptete man, MS Office sei bereits dreimal aktiviert worden .
Dann behaupete ein anderer Hersteller teurer Software ähnliches.

In den betreffenden Lizenzbedingungen wird unisono von "Anzahl Computer" gesprochen

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Olaf19 gelöscht_238890 „Diese Frage kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist, ...“
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"Die Anzahl der installierten Betriebssysteme (Windows), auf einem PC,  spielt so lange keine Rolle, wie nicht mehr als eine Instanz aktiv ist."

Genau so kenne ich es auch von jeher.

Ob eine zweite Aktivierung auf einer anderen Hardware eine Lizenzverletzung darstellt oder der Anwender einfach nur von Computer A auf B umgezogen ist - durch einen Umzug im RL verdoppelt sich auch nicht der Hausrat! - kann Microsoft nicht beurteilen. Somit haben die auch kein Recht, die Aktivierung zu verweigern.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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