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Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?

gelöscht_311356 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es der eine Blechkasten - oder ist es tatsächlich jedes parallel darauf installierte Betriebssystem, obwohl 2 oder drei Syteme im Kasten zumindest in meinen Föllen noch niemals gleichzeitig arbeiteten...

Diese absurd klingede Frage wurde wieder einmal akut.
Zunächst behauptete man, MS Office sei bereits dreimal aktiviert worden .
Dann behaupete ein anderer Hersteller teurer Software ähnliches.

In den betreffenden Lizenzbedingungen wird unisono von "Anzahl Computer" gesprochen

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schuerhaken gelöscht_311356 „Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?“
Optionen

Es bedeutet ein einziges Gerät, von dem aus Du die Software nutzen kannst. 
Wechselt die Hardware oder wechseln bei Dir Hardware und Betrebssystem, gilt jeweils die neue Grundlage als

"1 (ein) Computer"

Dir steht eine neuerliche Freischaltung zu, wenn bei Dir durch vertretbare Umstände die Grundlage häufiger wechselt. 

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