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Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?

gelöscht_311356 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es der eine Blechkasten - oder ist es tatsächlich jedes parallel darauf installierte Betriebssystem, obwohl 2 oder drei Syteme im Kasten zumindest in meinen Föllen noch niemals gleichzeitig arbeiteten...

Diese absurd klingede Frage wurde wieder einmal akut.
Zunächst behauptete man, MS Office sei bereits dreimal aktiviert worden .
Dann behaupete ein anderer Hersteller teurer Software ähnliches.

In den betreffenden Lizenzbedingungen wird unisono von "Anzahl Computer" gesprochen

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gelöscht_238890 gelöscht_311356 „Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?“
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Was ist "1 (ein) Computer" - juristisch betrachtet?

Diese Frage kann ich nicht beantworten, bin kein Jurist, aber Computer ist Computer und Betriebssystem ist Betriebssystem.

Mir hat vor Jahren ein Mitarbeiter von Microsoft folgendes gesagt:
"Die Anzahl der installierten Betriebssysteme (Windows), auf einem PC,  spielt so lange keine Rolle, wie nicht mehr als eine Instanz aktiv ist."
Bei mir ging es um die Aktivierung einer virtuellen Maschine mit Windows XP.
Wenn also auf der Hauptmaschine XP installiert ist, darf das gleiche XP nicht gleichzeitig auf der virtuellen Maschine laufen.

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