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gelöscht_320029 luttyy „Die Geister die ich rief...“
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Hallo,

ich denke es kommt auf die ausgeübte Funktion des Beschäftigten an. Denke mal das ein einfacher Angestellter, Geselle, Facharbeiter, Meister, je nach Größe des Betriebes da auch unbeschwert den Urlaub genießen können. Wer natürlich entsprechen Job und relativ hoch wie verdient im Management, hat auch mehr Verpflichtungen. Ich denke auch Politiker sind davon betroffen. Aber bei den "Managern" habe ich wirklich kein Mitleid. Beamte kümmern sich eh nicht drum, die sind abgesichertUnentschlossen und nicht einfach zu belangen. Bei den normalen Handwerksbetrieben (Maurer, Klempner, Dachdecker usw.) geht der Urlaub eh meist nur in Auftragsarmen Zeiten.

MfG

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