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mawe2 luttyy „Die Geister die ich rief...“
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Was für Zeiten, wo ein normaler Bürger unbeschwert seinen verdienten Urlaub genießen konnte. Die sind wohl schon lange und für immer vorbei...

Das muss jeder für sich selbst entscheiden...

Es handelt sich schlichtweg um einen übersteigerten Geltungsdrang, wenn Arbeitnehmer sich im Urlaub um dienstliche Belange kümmern. Niemand in Deutschland ist dazu verpflichtet. Ein spezielles Gesetz ist dafür nicht nötig.

Bei Unternehmern ist das evtl. etwas anders. Da besteht durchaus die Gefahr, dass man sich selbst soweit ausbeutet, dass man keinen richtigen Urlaub machen kann. Letztlich ist aber auch das die Entscheidung jedes einzelnen Unternehmers. Und wer seinen Laden vernünftig organisiert hat, kann sich auch mal ein paar Wochen ausklinken!

Also: Viel Lärm um nichts!

Gruß, mawe2

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