Hallo Forum,
zugegeben es ist heute ein pikantes Thema. Es geht um Tod, Erbe und......Zahngold!
Wer hätte es gedacht! Nach dem Tode gehört dem Betroffenen nichts mehr, auch wenn verwertbare "Reste" übrig bleiben. Die Seele ist zum Himmel gefahren und mit ihr alles Irdische, auch das verbliebene Zahngold.
Laut aktueller Rechtsprechung sind Zahngold und auch Metalle aus Prothesen "herrenlos" und nicht automatisch Bestandteil des Erbes.
Also, was zu Lebzeiten tun, um auch noch die verbleibenden Reste für die Nachfahren zu retten. Das Testament ändern! Bleibt nur noch die Frage, wer das Zahngold etc. nun aus der Asche retten will?
Mehr Details gibt es u.a. hier: http://www.t-online.de/wirtschaft/id_70720310/bundesrichter-krematorien-duerfen-herrenloses-zahngold-verwahren.html
Übrigens soll unsere menschliche Seele ca. 20 Gramm wiegen. Soll in einer wissenschaftlichen Studie durch Wiegen vor und nach dem Tode ermittelt worden sein! Der dazu gehörige Link ist leider schon gen Himmel gefahren.
In aller Verschwiegenheit
violetta