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Alarm: bei Produktfotos von LG droht Rechnung von Getty Images

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Dringende Warnung an alle Webseiten-Betreiber, die über Produkte von LG Electronics berichten und Online-Shops, die Produkte von LG Electronics anbieten: LGs Produktabbildungen können anteilig Bildmaterial der US-Bildagentur Getty Images enthalten. Das kann sehr teuer werden. Hier ein aktuelles Beispiel:

Produktfoto des LG-Monitors LG 32UM95, ein Ultrawide-Monitor, der im März 2014 vorgestellt wurde. Das Bild hier ist soweit möglich retuschiert um das Foto wegzumachen, das auf dem Display zu sehen ist. Das Entfernen geht nur begrenzt, da sich Beschreibungen von Auflösungen auf dem Bild befinden. (Foto: Display-Rahmen mit Standfuss LG, rot retuschierter Bereich von Getty Images)

Das Produktfoto von LG dient dazu, die Bildfläche bei Ultrawide-Auflösung zu verdeutlichen. Beim hier rot retuschierten Bereich im Bild, wurde von LG ein Foto platziert.

Das unretuschierte Originalbild findet sich auf dieser LG-Webseite: http://www.lg.com/de/monitore/lg-34UM95/technical-specifications (dort unten auf den Reiter "Features" klicken).

Und für dieses Foto will die Bildagentur Getty Images Geld haben. Auf der Getty-Webpräsenz findet sich das Bild hier: http://www.gettyimages.de/detail/foto/woman-blowing-candles-of-birthday-cake-stock-fotografie/140173625

Nickles.de hat bislang (unter anderem!) diese Rechnung von Getty Images erhalten:

Auszug aus dem Schreiben von Getty Images. Die betreffende Bildminiatur im Schreiben habe ich rot wegretuschiert, um weitere Rechnungen wegen "Bildnutzung" zu vermeiden.

Getty Images will also 701,10 Euro für ein Produktfoto von LG Electronics haben.

Ich habe mich seit 10.7.2014 bis 22.7.2014 mehrfach telefonisch und per Email an die Pressestelle von LG gewendet. Außer einer sinnlosen "Rundtour" ist dabei leider nichts rausgekommen.

Es war schlichtweg nicht möglich an die zuständige verantwortliche Person bei LG zu gelangen. Meine Kontaktbemühungen sind also leider gescheitert.

Es wäre sehr wichtig gewesen zu klären, ob und welche Nutzungsrechte LG bei Getty Images an dem Bild erworben hat, ob die Forderung von Getty Images überhaupt berechtigt ist. Auch wäre es für einen Konzern wie LG gewiss leicht gewesen, mal ein paar deutliche Worte mit Getty Images zu sprechen.

Betroffene Journalisten, Blogger, alle Webseiten-Betreiber, die das LG-Produktfoto verwendet haben, können sich also auf eine saftige Rechnung von Getty Images gefasst machen. Und das sind viele. Eine Google-Bildersuche nach dem betroffenen LG-Produktfoto liefert aktuell 152 Treffer.

Der Bildsuchroboter von Getty Images ist meiner Vermutung nach aber viel gründlicher als der von Google. Getty findet auch Bilder in winzigem Format, solche die nur bruchstückhaft erkennbar sind und auch solche, die verzerrt, beschnitten und/oder umgefärbt wurden. Das mit den LG-Produktbildern könnte für Getty also ein Bombengeschäft werden.

Ich weiß nicht, wie viele Produktbilder von LG betroffen sind, eventuell Getty Images Bilder/Bildanteile haben. Auf den LG Produktseiten gibt es bezüglich eventueller Urheberrechte bei den Bildern leider keinen Hinweis (eigentlich müssen von Getty Images verwendete Bilder mit einem entsprechenden Verweis versehen sein, so weit mir bekannt).

Ich empfehle potentiell betroffenen Webseiten-Betreibern deshalb ausdrücklich, jegliche Bilder/Fotostrecken mit Produkten von LG Electronics zu entfernen oder bei LG nachzufragen, wie es um die Bildnutzungsrechte bestellt ist.

Im Fall Getty Images / Nickles.de ist die Sache übrigens noch viel brisanter. Ich habe daher vorsichtshalber eine Anwaltskanzlei beauftragt sich drum zu kümmern.

Fortsetzung folgt bald.

 

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RogerWorkman Michael Nickles „Alarm: bei Produktfotos von LG droht Rechnung von Getty Images“
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Ich empfehle potentiell betroffenen Webseiten-Betreibern deshalb ausdrücklich, jegliche Bilder/Fotostrecken mit Produkten von LG Electronics zu entfernen oder bei LG nachzufragen, wie es um die Bildnutzungsrechte bestellt ist.

Das ist ein eiserner Grundsatz. Das Urheberrecht  bestimmt die Regeln.

In dem speziellen Fall könnte es folgendermaßen abgelaufen sein:

LG beauftragt irgendein Fotograf das besagte Produktfoto zu erstellen und versäumt die alleinigen Nutzungsrechte (inkl. öffentlicher, kostenfreier Download) für LG vertraglich festzulegen. Somit hat der Fotograf das Recht, dieses Bild einer Bildagentur anzubieten und selbst zu verwerten. Hier eben Getty Images. Aus deren Vertragsrecht ist bei nachgewiesener, unberechtigter Nutzung des Fotos eine Gebühr und ggfs. Mahngebühren zu erheben, ggfs. den Klageweg zu gehen. LG hat garantiert kein Foto von Getty-Images gekauft oder genutzt, das wäre absurd, jeder halbwegs begabte Fotograf macht das gegenüber den Preisen von GettyImages zu einem Peanutspreis.

Wenn jemand für eine Webpräsenz ein Bild von einer Bildagentur kauft, so wird der Nutzungsvertrag schriftlich oder lesen der AGB bestätigt. Damit ist nicht die Herkunft des Bildes nachgewiesen.

Sollte der Fotograf der Verursacher sein, ihm ist das nicht zu verübeln, weitere Vermaktungsmöglichkeiten zu nutzen, manchmal setzen sogar Herstaller darauf, "bitte fertigen Sie uns das Foto gratis, dann erhalten Sie die Verwertungsrechte"! Würde ich LG nicht unterstellen.

Die frei auszuhandelnden Verwertungsrechte sind das Grundübel,  Abmahnwellen überhaupt in Gang zu setzen.

Dein RA wird sich nach einem Schreiben relaxed in den Sessel lehnen und alles verläuft in den Sand.

Danke Mike für Deinen Beitrag, das sind die "Blüten" der moderenen Abzockgesellschaft.

Alles Roger ?!

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Ja. Michael Nickles
Mafia! Systemcrasher