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Alarm: bei Produktfotos von LG droht Rechnung von Getty Images

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Dringende Warnung an alle Webseiten-Betreiber, die über Produkte von LG Electronics berichten und Online-Shops, die Produkte von LG Electronics anbieten: LGs Produktabbildungen können anteilig Bildmaterial der US-Bildagentur Getty Images enthalten. Das kann sehr teuer werden. Hier ein aktuelles Beispiel:

Produktfoto des LG-Monitors LG 32UM95, ein Ultrawide-Monitor, der im März 2014 vorgestellt wurde. Das Bild hier ist soweit möglich retuschiert um das Foto wegzumachen, das auf dem Display zu sehen ist. Das Entfernen geht nur begrenzt, da sich Beschreibungen von Auflösungen auf dem Bild befinden. (Foto: Display-Rahmen mit Standfuss LG, rot retuschierter Bereich von Getty Images)

Das Produktfoto von LG dient dazu, die Bildfläche bei Ultrawide-Auflösung zu verdeutlichen. Beim hier rot retuschierten Bereich im Bild, wurde von LG ein Foto platziert.

Das unretuschierte Originalbild findet sich auf dieser LG-Webseite: http://www.lg.com/de/monitore/lg-34UM95/technical-specifications (dort unten auf den Reiter "Features" klicken).

Und für dieses Foto will die Bildagentur Getty Images Geld haben. Auf der Getty-Webpräsenz findet sich das Bild hier: http://www.gettyimages.de/detail/foto/woman-blowing-candles-of-birthday-cake-stock-fotografie/140173625

Nickles.de hat bislang (unter anderem!) diese Rechnung von Getty Images erhalten:

Auszug aus dem Schreiben von Getty Images. Die betreffende Bildminiatur im Schreiben habe ich rot wegretuschiert, um weitere Rechnungen wegen "Bildnutzung" zu vermeiden.

Getty Images will also 701,10 Euro für ein Produktfoto von LG Electronics haben.

Ich habe mich seit 10.7.2014 bis 22.7.2014 mehrfach telefonisch und per Email an die Pressestelle von LG gewendet. Außer einer sinnlosen "Rundtour" ist dabei leider nichts rausgekommen.

Es war schlichtweg nicht möglich an die zuständige verantwortliche Person bei LG zu gelangen. Meine Kontaktbemühungen sind also leider gescheitert.

Es wäre sehr wichtig gewesen zu klären, ob und welche Nutzungsrechte LG bei Getty Images an dem Bild erworben hat, ob die Forderung von Getty Images überhaupt berechtigt ist. Auch wäre es für einen Konzern wie LG gewiss leicht gewesen, mal ein paar deutliche Worte mit Getty Images zu sprechen.

Betroffene Journalisten, Blogger, alle Webseiten-Betreiber, die das LG-Produktfoto verwendet haben, können sich also auf eine saftige Rechnung von Getty Images gefasst machen. Und das sind viele. Eine Google-Bildersuche nach dem betroffenen LG-Produktfoto liefert aktuell 152 Treffer.

Der Bildsuchroboter von Getty Images ist meiner Vermutung nach aber viel gründlicher als der von Google. Getty findet auch Bilder in winzigem Format, solche die nur bruchstückhaft erkennbar sind und auch solche, die verzerrt, beschnitten und/oder umgefärbt wurden. Das mit den LG-Produktbildern könnte für Getty also ein Bombengeschäft werden.

Ich weiß nicht, wie viele Produktbilder von LG betroffen sind, eventuell Getty Images Bilder/Bildanteile haben. Auf den LG Produktseiten gibt es bezüglich eventueller Urheberrechte bei den Bildern leider keinen Hinweis (eigentlich müssen von Getty Images verwendete Bilder mit einem entsprechenden Verweis versehen sein, so weit mir bekannt).

Ich empfehle potentiell betroffenen Webseiten-Betreibern deshalb ausdrücklich, jegliche Bilder/Fotostrecken mit Produkten von LG Electronics zu entfernen oder bei LG nachzufragen, wie es um die Bildnutzungsrechte bestellt ist.

Im Fall Getty Images / Nickles.de ist die Sache übrigens noch viel brisanter. Ich habe daher vorsichtshalber eine Anwaltskanzlei beauftragt sich drum zu kümmern.

Fortsetzung folgt bald.

 

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Tom West schuerhaken „Jaja, gettyimages , sozusagen ein typisch-amerikanisches ...“
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Vorab: Deine Formatierungen sind gruselig und fördern nicht den Lesefluss.

Unabhängig davon dürfte da mit Spieß umdrehen nun mal gar nix sein:

- Warum sollte da "Impressum" stehen? Ich sehe im TMG keine Verpflichtung zur Nutzung von lateinischen Begriffen. "Herkunftsangabe" oder "Anbieterkennzeichnung" sehe ich mindestens gleichberechtigt.

- Das TMG schreibt (Text teilw. verkürzt) vor, folgende Informationen (leicht erkennbar etc.) zur Verfügung zu halten

  • Name und Anschrift der juristischen Person, Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
  • Bestimmte erforderliche Qualifikationen
  • Sofern es einer Zulassung bedarf die Aufsichtsbehörde
  • Registereintrag mit Nr
  • USt.-ID-Nr

Jetzt kannst Du Dich mal äußern, welche Angabe Deiner Ansicht nach fehlt.

  • Name, Anschrift Rechtsform, Vertretungsberechtigte: Vorhanden
  • E-Mail für unmittelbaren Kontakt: Vorhanden
  • Zulassung: Nicht notwendig
  • Bestimmte erforderliche Qualifikationen: Nicht notwendig
  • Registereintrag: Vorhanden
  • USt.-ID-Nr.: Vorhanden

"Webseiten-Verantwortliche" als eigenständige Personen/Ansprechpartner werden im TMG nicht gefordert. Das auch ohne gesonderte Angabe dann die juristische Person selbst bzw. deren Vertretungsberechtigte.

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Ja. Michael Nickles
Mafia! Systemcrasher