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BGH-Urteil - Lesen und eintragen für volles Urteil

schuerhaken / 5 Antworten / Flachansicht Nickles
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torsten40 schuerhaken „Stimmt so nicht ganz. Die haben im Vorfeld keine Fehler ...“
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Stimmt so nicht ganz. 

Wenn du da nähere interne Details hast, immer her damit. Einige wenige hier werden sich freuen. aber lass mich raten, damit darfste nicht rauskommen .. Egal welches Portal man zur damaligen Zeit besuchte, im klartext hieß es, Erzwingungshaft, oder Daten des Nutzters rausrücken, im falle der AA.

Nix im Kopp, aber die Hose voll.

Kann viel heißen. Solang aber wenigstens die Geldbörse voll is, is doch alles ok.

Nur wie sieht es das BGH, wenn bsp (in diesem Forum) Michael selber gegen Nutzer vorgeht.

Er selber braucht niemanden die Nutzerdaten weitergeben, da er ja Administrator ist, und die Daten selbstständlich kennen sollte, oder finden kann.

Beispiel: (Fiktiv)

Ich schreibe auf einem Portal im Internet, der Mod ist ein Arschloch sondergleichen, und die Admins haben nicht die Eier in der Hose um diesen unfähigen Mistkerl zu löschen.

Der Administrator des Forums geht jetzt gegen mich vor. Darf der selber die Daten die ich bei der Anmeldung verwendet habe gegen mich verwenden, ohne mich zu informieren?

Das BGH Urteil lässt viele fragen offen, obwohl es eigendlich als "gut" da stehen soll.

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