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BGH-Urteil - Lesen und eintragen für volles Urteil

schuerhaken / 5 Antworten / Flachansicht Nickles
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torsten40 schuerhaken „Vergiss aber bitte nicht das feige Einknicken seitens in ...“
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Vergiss aber bitte nicht das feige Einknicken seitens (in diesem Falle) der Journalisten. 

Nun es ging im damaligen Fall, wenn nich mich recht erinnere, Anmeldedaten rausrücken, oder Erzwingungshaft. Beides läuft auf selbe hinaus, da kann man sich auch den Knast ersparen. Von der Verhältnismäßigkeit keine Rede.

Da muss man dann halt tatsächlich konsequent sein, wie bsp, der EMail Anbieter von E.Snowden, und den kompleten Dienst einstellen, um einige wenige, oder aber einzelne Nutzer zu schützen. (Wobei in dem Fall die NSA auch die Daten 100pro hat)

Nur eine Zeitung wie AA zu schliessen, dass ist was anderes wie ein (Noname)Email anbieter. die AA komplett für immer dicht zu machen, wäre im Internetleben vergleichbar, als würde Web.de von heut auf morgen nicht mehr existieren. (Meine Meinung)

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