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BGH-Urteil - Lesen und eintragen für volles Urteil

schuerhaken / 5 Antworten / Flachansicht Nickles
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torsten40 schuerhaken „BGH-Urteil - Lesen und eintragen für volles Urteil“
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Viel zu spät das Urteil. Einer von der Augsburger Allgemeine wäre damals wegen der Verweigerung der Herausgabe der Anmeldedaten fast in den Knast gewandert. Das Gericht hat so harten Druck ausgeübt, dass die Daten doch heraus gegeben worden sind.

Da wurde, salopp gesagt, mal eben eine Redaktion gestürmt, nur weil ein Politiker angepisst war.  wie auch im Fall von dem Arzt, die Wahrheit liesst man nicht gerne.

Da das BGH entschieden hat, wird wohl kein Richter von einem kommunalen Amtsgericht anders entscheiden.

Wenn jemand, entschuldige, einen drecksservice liefert, dann darf man doch auch anprangern. Die Welt ist eben nicht nur rosarot.

Das ist genauso wie diese unsinnigen Amazon-Marktplace Klagen.

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