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AMD HD 5450 defekt - Rückgabe kompliziert

Maybe / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin zusammen,

die von mir über ebay gekaufte AMD/ATI 5450 hat sich leider als defekt erwiesen. Ich habe verschiedene Treiberversionen getestet und am gestrigen Tag lieft der Rechner dann auch. Nach dem heutigen Einschalten hatte ich allerdings wieder folgende Störungen:

- Bildstörungen

- Streifenbildung

- starke Artefakte

- Treiberabstürze

- Bluescreens

Dieses habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und um Umtausch gebeten. Das ich die Versandkosten bei einem Kaufpreis unter 40 Euro selber tragen muss, habe ich befürchtet. Nun bekomme ich die Aufforderung, einen Garantie Rücksendeschein auszufüllen und dem Artikel beizulegen.

Eine Rückgabe ist nur bei neuen, unbenutzten Artikeln möglich (außer zum Testen) und es es muss alles vollständig sein (Zubehör).

Zudem steht darin, dass bei einer zu ungenauen Fehlerbeschreibung eine Bearbeitungpauschale von 30 Euro berechnet werden soll.

Im Netz kann man Erfahrungen mit dem Verkäufer lesen, in denen wohl noch eine Nutzungsgebühr vom Betrag abgezogen worden ist.

Ich habe ein sehr ungutes Gefühl dabei und rechne mit Komplikationen, z.B. nach dem Motto "Der Fehler konnte bei uns nicht reproduziert werden!" oder "Wir konnten keinen Fehler feststellen. Und dann darf ich evtl. für einen 25 Euro Artikel noch 30 Euro zahlen? Sicherlich werde ich das nicht tun. Klingt für mich sehr unseriös!

Ich habe schon hunderte GK verbaut und kenne eigentlich die Anzeigen für defekte Chips. Nur habe ich auch definitiv keine Lust, diese GK noch zum Testen in einen anderen Rechner einzubauen etc, um evtl. Kompatibilitätsprobleme ausschließen zu können.

Die alte nVidia 8600GT läuft jedenfalls wieder ohne Probleme, ich schreibe grade mit diesem Rechner.

- der alte nVidia Treiber wurde deinstalliert (nVidia Remover)

- verschiedene ATI Catalyst (auf CD und aktuell aus dem Netz) wurden getestet

- mehrere Monitore wurden getestet

- beim Test von FurMark bekam ich erst Bildstörungen, dann einen Bluescreen

- bei der Windows-Leistungsbewertung fror der Rechner zeitweise ein und der Treiber stürzte ab, wurde immer wieder wiederhergestellt

Was hätte ich noch machen können?

Wir würdet ihr in diesem Falle vorgehen?

Danke und Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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Maybe Nachtrag zu: „Ich habe mich mal erdreistet, Dir die Email per PN zu ...“
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Moin,

tja, momentan ein Hin und Her der Emails. Es scheint Verständnisprobleme zu geben, was ich eigentlich will.

Angeblich ist alles auf dem Rückschein klar vermerkt und die Paragraphen des BGB sind natürlich alle bekannt.

Das sie laut § 439 BGB bei Sachmängel im Rahmen der Gewährleistung und Nacherfüllung auch die Versandkosten bei Artikeln >40 Euro tragen sollen, scheint nicht einzuleuchten.

Da fragt man sich, ob es inzwischen vielleicht gängige Praxis ist, diese Kosten auf den Kunden abzuwälzen. Hier und da mal 5 Euro einsparen, so kann man natürlich viel Geld sparen.

Natürlich sind nicht alle gleich und viele Verkäufer sehr kulant. Mir passiert es in dieser Form zum ersten Mal!

Gruß

Maybe

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