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AMD HD 5450 defekt - Rückgabe kompliziert

Maybe / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Moin zusammen,

die von mir über ebay gekaufte AMD/ATI 5450 hat sich leider als defekt erwiesen. Ich habe verschiedene Treiberversionen getestet und am gestrigen Tag lieft der Rechner dann auch. Nach dem heutigen Einschalten hatte ich allerdings wieder folgende Störungen:

- Bildstörungen

- Streifenbildung

- starke Artefakte

- Treiberabstürze

- Bluescreens

Dieses habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und um Umtausch gebeten. Das ich die Versandkosten bei einem Kaufpreis unter 40 Euro selber tragen muss, habe ich befürchtet. Nun bekomme ich die Aufforderung, einen Garantie Rücksendeschein auszufüllen und dem Artikel beizulegen.

Eine Rückgabe ist nur bei neuen, unbenutzten Artikeln möglich (außer zum Testen) und es es muss alles vollständig sein (Zubehör).

Zudem steht darin, dass bei einer zu ungenauen Fehlerbeschreibung eine Bearbeitungpauschale von 30 Euro berechnet werden soll.

Im Netz kann man Erfahrungen mit dem Verkäufer lesen, in denen wohl noch eine Nutzungsgebühr vom Betrag abgezogen worden ist.

Ich habe ein sehr ungutes Gefühl dabei und rechne mit Komplikationen, z.B. nach dem Motto "Der Fehler konnte bei uns nicht reproduziert werden!" oder "Wir konnten keinen Fehler feststellen. Und dann darf ich evtl. für einen 25 Euro Artikel noch 30 Euro zahlen? Sicherlich werde ich das nicht tun. Klingt für mich sehr unseriös!

Ich habe schon hunderte GK verbaut und kenne eigentlich die Anzeigen für defekte Chips. Nur habe ich auch definitiv keine Lust, diese GK noch zum Testen in einen anderen Rechner einzubauen etc, um evtl. Kompatibilitätsprobleme ausschließen zu können.

Die alte nVidia 8600GT läuft jedenfalls wieder ohne Probleme, ich schreibe grade mit diesem Rechner.

- der alte nVidia Treiber wurde deinstalliert (nVidia Remover)

- verschiedene ATI Catalyst (auf CD und aktuell aus dem Netz) wurden getestet

- mehrere Monitore wurden getestet

- beim Test von FurMark bekam ich erst Bildstörungen, dann einen Bluescreen

- bei der Windows-Leistungsbewertung fror der Rechner zeitweise ein und der Treiber stürzte ab, wurde immer wieder wiederhergestellt

Was hätte ich noch machen können?

Wir würdet ihr in diesem Falle vorgehen?

Danke und Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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gelöscht_265507 Maybe „AMD HD 5450 defekt - Rückgabe kompliziert“
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Dieses habe ich dem Verkäufer mitgeteilt und um Umtausch gebeten. Das ich die Versandkosten bei einem Kaufpreis unter 40 Euro selber tragen muss, habe ich befürchtet.

Nein, bei einem Defekt und einer berechtigten Reklamation zahlst du gar nichts.

Du musst das nur so zurückschicken, wie der VK es haben will.
Auf keinen Fall unfrei.

Die 40 € sind nur bei Widerruf.

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ObelixSB Maybe „AMD HD 5450 defekt - Rückgabe kompliziert“
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Hi,

klingt alles nicht sehr seriös, was die verlangen:

1. Versandkosten selbst tragen bei Artikeln unter 40 Euro gilt meines Wissens nach nur bei Rücksendung wegen Nichtgefallens, aber nicht im Garantiefall.

2, ebenso kann im Garantiefall kein unbenutzter Artikel zurückverlangt werden.

3. Das Abziehen einer Nutzungsgebühr dürfte bei einer Karte, die von Anfang an nicht funktioniert hat, auch unzulässig sein. 

4. Auch ist es nicht Sache des Kunden, den Fehler der Karte genau zu benennen, sie funktioniert nicht und gut ist, für die Fehlerdiagnose noch was zu verlangen ist schon sehr unverschämt. 

Dies alles natürlich ohne Gewähr, ist meine Meinung und kein juristischer Rat. 

Entweder du versucht nun, die Rückgabe abzuwickeln und den evtl Ärger auszutragen, oder du schreibst halt die 30 Euro als Lehrgeld ab. Zumindest eine neue, funktionsfähige Karte würde ich verlangen. 

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Hyperboreal Maybe „AMD HD 5450 defekt - Rückgabe kompliziert“
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Hallo,

die von mir über ebay gekaufte AMD/ATI 5450 hat sich leider als defekt erwiesen.

mein Beileid.

Im Netz kann man Erfahrungen mit dem Verkäufer lesen, in denen wohl noch eine Nutzungsgebühr vom Betrag abgezogen worden ist.

Das ist doch Garantie. Nix Abzug. Bei dem Preis wird wohl auch wenig getestet.

Das dauert viel zu lange. Und kostet zu viel. Das Ding kommt in die Tonne

und du bekommst eine neue GraKa.

Wir würdet ihr in diesem Falle vorgehen?

Fehler gut dokumentieren. Abfotografieren des Monitors, System dokumentieren.

Da merken die schon, dass du kein DAU bist.

Wenn der Händler Ärger macht, böse Bewertung schreiben, falls noch möglich.

Ich habe bei meinen Stammverkäufern Amazon / Hardwareversand / NB-Billiger

eigentlich immer nur gute Erfahrungen mit Reklamationen gemacht.

Mein Eindruck: wenn man öfters bei einem Händler kauft und etwas Umsatz

macht und keine Ware aus nichtigen Gründen zurückschickt, sind die

Onlinehändler recht kulant. Aber das nützt dir jetzt nichts...

Gruss

Hyperboreal

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Max Payne Maybe „AMD HD 5450 defekt - Rückgabe kompliziert“
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Auf jeden Fall eine Fehlerbeschreibung beilegen, aus der hervorgeht, dass es sich nicht um einen Widerruf, sondern um eine Reklamation wegen eines Sachmangels (§ 434 BGB) und somit einen Gewährleistungsfall handelt. Du bittest um Austausch gegen eine mangelfreie Karte (§§ 437, 439 BGB).

Die Versandkosten in alle Richtungen und sonstige Kosten trägt bei einem Sachmangel übrigens stets der Verkäufer (ebenfalls § 439 BGB).

Übrigens: Bitte wirklich das Wort "Gewährleistung" verwenden. Eine Garantie ist etwas völlig anderes.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Maybe Max Payne „Auf jeden Fall eine Fehlerbeschreibung beilegen, aus der ...“
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@all

Danke für Eure Erklärungen

@Max Payne

Da ist der Knackpunkt. Klar ist, der Artikel hat von Anfang an nicht richtig funktioniert (ich vermute defekte Speicherbausteine) und ist somit ein Fall für die Gewährleistung.

Dieses habe ich dem Verkäufer auch mitgeteilt. Zurück kam ein Rücksende-pdf.

Ich kann lediglich zwischen 2 Varianten wählen, die ich ankreuzen muss

1.

Rückgabe lt. Wiederrufsrecht (14 Tage)

Rücksendegrund

- Ware gefällt nicht

- Ware doppelt bestellt

- nicht kompatibel

- woanders billiger, besser

- nicht, wie bestellt

- Beschreibungsfehler

- nicht funktionsfähig (der eigentlich anzukreuzende Punkt)

- keine Angabe

2.

Garantie/Fehlertausch

Hier das Feld für eine kleine Fehlerbeschreibung (viel Platz ist nicht), soll aber möglichst genau sein.

Bei Widerruf wird nur dann ein frankierter Rücksendeschein zugesandt, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt. Das widerspricht §439 BGB im Falle der Gewährleistung bei Sachmängeln, oder sehe ich das falsch?

Ich werde den Verkäufer mit genau diesen Paragraphen und der Fehlerbeschreibung anschreiben und um einen Versandaufkleber bitten.

Gruß

Maybe

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Max Payne Maybe „@all Danke für Eure Erklärungen @Max Payne Da ist der ...“
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Garantie/Fehlertausch

Das ist dann Dein Bereich, wobei auch der Verkäufer keine Ahnung zu haben scheint - sonst schriebe er nichts von Garantie... ;-)

Bei Widerruf wird nur dann ein frankierter Rücksendeschein zugesandt, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt. Das widerspricht §439 BGB im Falle der Gewährleistung bei Sachmängeln, oder sehe ich das falsch?

Anscheinend gilt das (nur) bei Widerruf. Aber Du hast - wie schon oben geschrieben - das Recht auf eine freie Rücksendung. Du siehst also nix falsch.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Maybe Max Payne „Das ist dann Dein Bereich, wobei auch der Verkäufer keine ...“
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Anscheinend gilt das (nur) bei Widerruf. Aber Du hast - wie schon oben geschrieben - das Recht auf eine freie Rücksendung. Du siehst also nix falsch.

Ich habe mich mal erdreistet, Dir die Email per PN zu schicken, die ich dem Verkäufer geschickt habe.

Mit der Thematik muss ich mich ein wenig intensiver auseinander setzen, bisher habe ich meist bei Amazon oder bei namhaften Shops gekauft und da war das nie ein Thema - gesendeter Aufkleber drauf und dem DHL-Booten in die Finger gedrückt, fertig.

Danke und Gruß

Maybe

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Maybe Nachtrag zu: „Ich habe mich mal erdreistet, Dir die Email per PN zu ...“
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Moin,

tja, momentan ein Hin und Her der Emails. Es scheint Verständnisprobleme zu geben, was ich eigentlich will.

Angeblich ist alles auf dem Rückschein klar vermerkt und die Paragraphen des BGB sind natürlich alle bekannt.

Das sie laut § 439 BGB bei Sachmängel im Rahmen der Gewährleistung und Nacherfüllung auch die Versandkosten bei Artikeln >40 Euro tragen sollen, scheint nicht einzuleuchten.

Da fragt man sich, ob es inzwischen vielleicht gängige Praxis ist, diese Kosten auf den Kunden abzuwälzen. Hier und da mal 5 Euro einsparen, so kann man natürlich viel Geld sparen.

Natürlich sind nicht alle gleich und viele Verkäufer sehr kulant. Mir passiert es in dieser Form zum ersten Mal!

Gruß

Maybe

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Maybe Nachtrag zu: „Moin, tja, momentan ein Hin und Her der Emails. Es scheint ...“
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Moin,

- man sieht

- man staunt

- man glaubt es kaum

Ich habe soeben doch tatsächlich einen Retourenschein zugesandt bekommen!

Es mag Einigen seltsam erscheinen, warum ich wegen 5 Euro so einen Aufwand betreibe. Die Antwort ist einfach: Genau diese 5 Euro sind der Grund, warum ich bei genau diesem Anbieter bestellt habe. Hätte ich 5 Euro mehr bezahlen wollen, hätte ich irgendwo anders bestellen können, weil ich dann beim normalen Handelspreis gelandet wäre. Es ist also eine Frage des Prinzips! Zudem kann man im Netz nachlesen, dass die Firma sich auch schon mal um Rückerstattungen und Gewährleistung herumdrückt. Zudem häufen sich momentan die negativen Kritiken zum Anbieter, vor meinem Kauf waren es deutlich weniger.

Mal schauen, wie es weitergeht und ob ich vor Weihnachten eine Ersatzkarte geliefert bekomme!? Ich wage zu Zweifeln!

Die bisherige Email-Korrespondenz war, nun sagen wir mal merkwürdig:

- wo gibt es Missverständnisse? Wir haben nichts missverstanden!

- warum schreiben sie uns BGB-Paragraphen?

- wir wissen das alles

- wollen Sie etwa nur einen gratis Rücksendeschein?

Wenn, ja wenn die Sachlage und Rechtslage doch bekannt ist, dann scheint diese Vorgehensweise doch System zu haben.

Gruß

Maybe

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