Nur geht es da einmal um "Du oder Ich". Eigentlich eine einfache Sache. Der Stärkere bleibt am Leben.
Dass zwei Überlebende auf dem offenen Meer die weitere Überlebensfrage untereinander ausfechten ist ja nicht der eigentliche Kern der Sache. Vielmehr geht es darum, wie dies generell ethisch-moralisch, bzw. rechtlich zu bewerten ist.
Aber hier, bei diesem wohl ehtisch unlösbaren Problem entscheidet ein unbeteiligter Dritter über "Dich oder Mich".
Ob dieser Dritter dann ein imaginärer Terrorist oder ein Verteidigungsminister wäre, könnte den Leuten die es tatsächlich etwas anginge, nämlich den Passagieren, dann auch egal sein ;)
Aber was den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs betrifft, welches möglicherweise in Deutschland für ein weiteres Attentat auf ein vorbestimmtes Ziel verwendet werden soll, kann ich mir nicht vorstellen, wie man dafür grundlegende, allgemeingültige Kriterien formulieren will.
Schon allein die Änderung der Flughöhe des betreffenden Flugzeugs könnte eine gänzlich neue Situation schaffen, da ja dann z.B. die Streuung der Wrackteile eine ganz andere wäre.
Eine Nichtabschuss-Klausel würde dann aber mit Sicherheit in jedem Szenario festgeschrieben werden. Und zwar die, dass ein Flugzeug nicht abgeschossen werden darf, wenn sich Regierungsmitglieder oder gar das jeweilige Regierungsoberhaupt an Bord befinden ;)
Die einzig richtige Vorgehensweise wäre m.E. die, dass man die Bevölkerung zeitnah, oder besser noch in Echtzeit vor einem "Terrorflugzeug" warnt, so dass vielleicht noch entsprechende Schutzorte aufgesucht werden können.
Eine sinnvolle Abwägung zwischen Abschuss und Absturz scheint mir nicht möglich.