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News: Freibrief für Urheberrechtsverletzung?

Aktuelles Gerichtsurteil: IP-Adressen sind keine Menschen

Michael Nickles / 93 Antworten / Flachansicht Nickles

Beim Internet-Abmahn-Business werden typischerweise IP-Adressen gesammelt, um damit beim Internet-Anbieter die Herausgabe der zugehörigen Personendaten zu erwirken. Dabei ist die  Beweiskraft von IP-Adressen seit geraumer Zeit sehr umstritten, Gerichte urteilen kreuz und quer.

Das Urteil: kurz und bündig.

In den USA gab es jetzt ein unmissverständliches Gerichtsurteil (PDF hier): IP-Adressen sind keine Menschen, entschied eine Richterin in Florida.

Das auf "Erwachsenenfilme" spezialisierten Unternehmen Malibu Media hatte eine Person verklagt, die angeblich Filme illegal über Bittorrent transportiert hat.

Argumente des Klägers, dass er den zu einer IP-Adresse gehörigen Standort zuverlässig ermitteln könne, ließ die Richterin nicht gelten. Auch hatte Malibu Media versichert, man könne Internet-Cafes und öffentliche WLAN-Hotspots ausschließen.

Die Richterin begründete in der Klageabweisung allerdings, dass selbst bei zuverlässiger Ermittlung einer "Privatwohnung", eine IP-Adresse nicht beweist, welche Person sie genutzt hat.

Malibu Media gilt laut der Electronic Frontier Foundation (EEF) als "Copyright Troll" mit aggressiver Vorgehensweise. Im Filmrepertoire  sollen sich viele Werkte mit "beschämenden" Titel befinden, die auf den "Rechnungen" aufgeführt werden. Wer nicht zahlt - egal ob schuldig oder unschuldig  - riskiert also peinliche Folgen.

Michael Nickles meint:

Malibu Media scheint in den USA ein Schwergewicht im Erotik-Film-Massenabmahnungsgeschäft zu sein. Es laufen wohl bereits über 1.000 Verfahren, diverse US-Anwälte werben auf ihren Webpräsenzen damit, Betroffene bei Abmahnungen zu verteidigen.

Wie das jetzige Gerichtsurteil zeigt, scheint es also durchaus eine Chance zu geben. Bereits seit einigen Jahren praktiziert die Erotikfilm-Branche in den USA Massenabmahnungen, die Vorgehensweise ist dabei quasi die gleiche wie bei uns.

Es gilt zu bedenken, dass das in Florida gefällte Gerichtsurteil kein Freibrief für illegale Bittorrent-Nutzung ist - andere Gerichte können anders entscheiden. Und ich vermute mal, dass Malibu Media sich mit allen Kräften gegen Urteile dieser Art wehren wird.

Ich halte das Urteil für richtig, IP-Adressen sind natürlich keine Personen. Andererseits halte ich es jedoch auch für richtig, dass sich Inhaber von Rechten, gegen den Missbrauch ihrer Rechte wehren dürfen. Ob es sich dabei um Musik, Kinofilme oder Erwachseneninhalte handelt, spielt keine Rolle.

Wird die Beweiskraft von IP-Adressen pauschal ausgelöscht, gäbe es (beim aktuellen Stand der Technik) keine Chance mehr, Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgen zu können. Es braucht eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird: den Konsumenten und der "Content-Mafia".

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Eben. neanderix
Borlander gerhard38 „Wenn du von einer Verkehrsüberwachungskamera erfasst ...“
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Wenn du von einer Verkehrsüberwachungskamera erfasst wirst, deine Nummerntafel, dein Gesicht, und du wegen Geschwindigkeitsübertretung eine Anzeige erhältst, gilt genau dasselbe Argument:

Das willst Du nun aber nicht ernsthaft mit der - an vielen Stellen sehr fehleranfälligen - IP-Ermittlung vergleichen?

oder die Polizei hat überhaupt das Bild manipuliert

Das wäre signifikant aufwändiger als die IP-Adresse zu manipulieren und Bildmanipulationen lassen sich auch deutlich leichter nachweisen als ein Zahlendreher.

Im Gegensatz zu regelmäßigen spektakulären Fehlern bei der IP-Ermittelung hat man auch noch nie davon gehört, dass bei Geschwindigkeitsübertretungen solche Fehler aufgetreten sind. Und auch da gab es schon Fehlmessungen durch Bedienungsfehler von Messgeräten. Wobei das ganze immerhin noch im Rahmen einer Hoheitlichen Aufgabe erfolgt, für die Ermittlung von IP-Adressen jedoch keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Und eine Kontrolle des Ermittlungsverfahrens findet quasi nicht statt. Die Anforderungen nach IP-Adressen im Redtube-Fall wurden mehrheit durchgewunken, obwohl bis heute in keiner Weise nachvollziehbar ist wie die Adressen überhaupt ermittelt wurden.

Welche Fehlerquote hälst Du denn für tolerierbar? Wären 10% noch in Ordning?

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