Manchmal frage ich mich, ob wir dieselbe Sprache sprechen.
Als Ersttäter gilt jeder, der wegen eines solchen Delikts zum ersten Mal vor Gericht steht. Völlig unabhängig davon, ob das seine erste Tat war oder ob er nur das Pech hatte, diesmal erwischt worden zu sein. Mir ist keine frühere Verurteilung von Uli H. bekannt. Dir?
Des weiteren ging die Anklage am ersten Prozesstag von einer hinterzogenen Steuer von 3,5 Mio. € aus. Es war durchaus der Kooperation (durch Einreichen der Unterlagen) bzw. dem Geständnis des Angeklagten zu verdanken, dass die Schadenssumme zügig nach oben angepasst werden musste. Die Unterlagen waren ja anscheinend nicht bei der Hausdurchsuchung gefunden worden. Uli H. hat somit nicht nur die ihm in der Anklage zur Last gelegten Taten eingeräumt, sondern ein überschießendes Geständnis abgelegt. Geständnisse - auch taktische - haben eine strafmildernde Wirkung.
Zu den Grundsätzen der Strafzumessung empfehle ich zudem die Lektüre des § 46 StGB.