Damit dürfte man höchstens einen Ölwechsel machen aber keinen Bremsenservice und auch keine TÜV Durchsicht (vor der eigentlichen Prüfung).
Die beiden letzteren Punkte, erfordern eine berufliche Qualifikation, sprich eine Ausbildung.
Und selbst bei einem Ölwechsel, kann einiges Schief gehen oder was meinst du, wieso ein Geselle(im Auftrag des Ausbildenden Meisters) bzw. ein Meister jeden seiner Handgriffe zu überprüfen hat?
Was in dieser Verordnung steht, deutet nur an: "Du nix gelernter Mechaniker? Du nix eröffnen Werkstatt!"
Die Verantwortungen im KFZ-Bereich sind einfach viel zu hoch, um einem Hinterhofschrauber legal eine Bühne zu bieten, es sei denn dieser Hinterhofschrauber stellt einen gelernten ein, der die Verantwortung übernimmt (solche Idioten soll es ja auch geben).
So im Text des IHK Beitrages steht genau:
Reparaturarbeiten im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze
Diejenigen, die mit Kraftfahrzeugen handeln, dürfen
auch Reparaturarbeiten im Rahmen der Unerheb-
lichkeitsgrenze (§ 3 Abs. 2 Handwerksordnung) durchführen. Ausschlaggebend ist, dass die zulas-
sungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten einen jährlichen Arbeitszeitraum von ca. 1.664 Stunden
nicht überschreiten.
und
Kraftfahrzeugreparaturen im
Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes an
eigenen Fahrzeugen