hast Du /Ihr auch nie den Hinweis von xaff hier gelesen?
Darum geht es doch hier gar nicht!
Ich bezog mich hier ausschließlich auf Deine Argumentation. Diese lautete sinngemäß: "Ich nutze eigentlich nur LAN. Ich muss aber manchmal auch WLAN benutzen (Urlaub, Reha), was mir wegen diverser gerichtlicher Entscheidungen Unbehagen verursacht."
Im Urlaub, in der Reha betreibst nicht Du das WLAN sondern jemand anders. Der kann meinetwegen auch Unbehagen haben wegen irgendwelcher Gerichtsurteile. Aber Du? Als WLAN-Nutzer??
Bei dem von xafford geschilderten Fall der abgemahnten "Filesharing-Oma" ging es ausdrücklich nicht um WLAN!! Diese Oma hatte überhaupt keinen Internet-Zugang (also auch kein WLAN) und wurde dennoch für angebliche Filesharing-Aktivitäten abgemahnt. Absurd war vielleicht die Abmahnung, die sie bekommen hat. Aber das Gericht hat ihr ja letztendlich Recht gegeben und die Klage der Abmahnkanzlei abgewiesen. Wieso bereitet Dir dann diese Gerichtsentscheidung Unbehagen?
Du solltest nicht immer so viele völlig unterschiedliche und unpassende Argumentationen vermischen.
Deiner grundsätzlichen Haltung (WLAN nur zu nutzen, wenn es unbedingt sein muss), stimmen hier sicher sehr viele zu, ich eingeschlossen. Aber Deine Begründung dafür ist absurd!
Gruß, mawe2