Hi,
ich sagte doch schon es ist etliche Jahre her als ich hier auf Nickles dazu Hilfe bekam!
Soweit ich mir das vorstellen kann, muss der Betreiber eines (ungeschützten) WLAN
Du kannst eben nie beweisen das Dein WLAN ungeschützt ist!
Wünsche Dir nix Schlechtes, doch wenn ein "Abmahnanwalt" Dich 1x angeschrieben mit ~ 1k€, da denke ich wirst auch Du nachdenklich? Klug reden und dann vorm Kadi stehen ist schon unterschiedlich, zumal eine "Unschuldsbehauptung"da echt vorn Ar... ist!
Welches Urteil, das einen WLAN-nutzenden Urlaubsgast oder Reha-Patienten betrifft, meinst Du denn?
Da meinte ich mich ganz persönlich mit wo ich in meiner Whg nur WLAN hatte. Aber auch auch direkte "Hacking" unten (bei offenem Fenster) verfolgen konnte, Die Polizei dazu, nein nix um auf Liste zu kommen! Nie anrufen bei derartigen Erkenntnissen, mehr nicht!
Gruß
Manfred