Bilder des Tages 430 Themen, 5.147 Beiträge

Das neue Forum - Bilder des Tages - Demobeitrag

xafford / 55 Antworten / Flachansicht Nickles

Auf Nickles gibt es jetzt ein neues Forum - Bilder des Tages. Es ist jedoch ein besonderes Forum, denn es dient als Galerie für selbst geschossene Bilder zu beliebigen Themen. Noch ist die Funktionalität noch nicht ganz fertig (Stand 13. August 2013), im endgültigen Zustand jedoch sollen die hier eingestellten Fotos über eine Galerie auf der Startseite rotieren.

Die Handhabung ist einfach: Wollt ihr Bilder zu einem bestimmten Thema einstellen, dann eröffnet einen neuen Thread (oder antwortet in einem bestehenden, falls das Thema bereits existiert) und fügt die Bilder im Editor in den Beitrag ein. Neue Bilder werden dann - sofern sie eine ausreichende Größe haben (mindestens 300 x 200 Pixel) automatisch in die Rotation eingebaut.

Spielregeln:

  • Ihr dürft nur selbst geschossene Fotos (Fotos an denen Ihr selbst die Rechte habt) hier hoch laden.
  • Auch nur Bilder hoch laden, in denen keine Personen abgebildet sind, die gegen die Veröffentlichung berechtigte Einwände haben könnten, beziehungsweise der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.
  • Bilder von Kunstwerken, Gebäuden, oder sonstigen, per Copyright geschützten Objekten sind in der Regel auch tabu.
  • Im Zweifelsfall werden wir Bilder löschen, wenn die Gefahr besteht, dass wir durch diese rechtliche Probleme bekommen können.

Und nun zur Demo hier ein paar Urlaubsbilder (wenn auch nicht ganz aktuell):
Jökullsarlon, Island 2011

Faröer Inseln, 2011
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Olaf19 xafford „Das erklärt eigentlich der Link von Mike ganz gut - besser ...“
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Jepp - zu spät gesehen, Zitat:

Im Hinblick auf Rechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmestandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt.

Ich darf also das Haus gegenüber von meinem fotografieren, muss dazu aber erst meine Wohnung verlassen und auf die Straße gehen ;-) ...na dann...

Etwas anderes: der Fotorecht-Artikel ist von 2001, ergänzt 2004. Ist in den vergangenen Jahren nicht an allem, was irgendwie mit Urheberrecht zu tun hat, ganz fürchterlich verschärft worden? - ich hoffe, die Infos sind noch aktuell.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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