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Unser digitales Leben im Todesfall

violetta7388 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

habe den nachstehenden Artikel zum uneingeschränkten Fortbestehen der digital-persönlichen Daten im Todesfall gerade mit großem Interesse gelesen. Sehr interessant und ein Gedankenanstoss zugleich.

Viele Netzuser gehen bekanntlich ausgesprochen leichtfertig mit Ihren persönlichen Daten im www um. Alles wird preisgegeben und häufig hinterher so manches Mal bedauert.

Was mit unseren digitalisierten persönlichen Daten nach dem Todesfall so passieren kann, gibt es ansatzweise hier zu lesen:

http://computer.de.msn.com/netzwelt/das-digitale-leben-nach-dem-tod-was-passiert-mit-konten-und-daten

MfG.
violetta

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gelöscht_300542 violetta7388 „Hallo Manfred, hallo Forum, mit 2-mal jährlich ist es nicht ...“
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mit 2-mal jährlich ist es nicht getan. Eine Grabstelle will ständig gepflegt werden und das bedeutet mindestens wöchentlich.

So allgemein gültig kann man das eigentlich nicht sagen. Um ein Grab "mindestens" einmal wöchentlich pflegen zu "müssen", müssten schon ein paar Umstände zusammen kommen. Wie z.B. dass es sich bei dem Grab wenigstens teilweise um ein bepflanztes Grab (Unkraut, Wasserbedarf) handeln müsste. Dann käme es natürlich noch auf die Bepflanzung an, also ob es sich lediglich um Bodendecker/Blumen handelt, oder um Bäumchen, mit tiefer in den Boden reichenden Wurzeln, die man, wenn überhaupt, dann nicht so oft gießen müsste. Das Wetter spielte natürlich auch noch eine gewisse Rolle (Anzahl warmer Tage). Zusätzlich die Lage des Grabes, also ob bspw. unter einem Baum gelegen (fallende Blätter).

Wäre z.B. eine frei gelegene Grabstelle vollständig mit einer Grabplatte bedeckt, würden Pflegebesuche ein bis zwei mal im Jahr ausreichen.
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