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angelpage out-freyn „Eine analoge Rechtsauffassung wurde vor Jahren vertreten, ...“
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Wenn die durch den Rechteinhaber freigegebenen Videos nach der Youtube- Technologie eingefügt werden, gibts diese Probleme überhaupt nicht. Da ist eindeutig zu erkennen, dass das Video über Youtube kommt. Da ist nichts Graues zu finden.

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