Werden auch hier zuweilen verwendet. Offenbar gibt es damit ein Problem:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/framing100.html
Am 16. Mai wissen wir mehr. Gruß Andy
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Die Blinden (Richter) über die Farben ...
Eine Sauerei ist es, wenn von einer fremden Website ein mit viel Aufwand produziertes Video kopiert/geklaut wird, als eigenes auf Youtube geladen und dann noch zur eigenen Verkaufsförderung auf eigene Seiten eingebettet wird. Dafür sollte es zumindest die finanzielle Entschädigung geben, die der Rechteinhaber jedoch -wie im richtigen Leben auch- nachweisen muss.
Youtube gestattet eigentlich nur Videos mit eigenem Copyright/Urheberrecht, prüft das auch weitestgehend und löscht sogar festgestellte Verstöße. Jeder Rechteinhaber kann sich zusätzlich selbst an Youtube wenden.
Zusätzlich kann der Rechteinhaber beim Hochladen zu Youtube selbst festlegen, ob sein Video öffentlich sein soll und deshalb auch mit den bekannten Youtube- Regeln auf anderen Seiten eingefügt werden darf,
oder aber
ob sein Video nicht öffentlich ist, und nur einem durch ihn selbst festgelegten beschränkten Nutzerkreis zugänglich ist.
Hier geht es also überhaupt nicht ums "Einfügen", sondern um den Diebstahl (fremden Content als eigenen ausgeben) und damit um Copyrigt bzw. Urheberrecht.
Danke für deine Aufklährung. Man sollte also aufpassen welche Videos man weiter
verlinkt. ZB. nach hier. Andy
Zusätzlich kann der Rechteinhaber beim Hochladen zu Youtube selbst festlegen, ob sein Video öffentlich sein soll und deshalb auch mit den bekannten Youtube- Regeln auf anderen Seiten eingefügt werden darf, oder aber ob sein Video nicht öffentlich ist, und nur einem durch ihn selbst festgelegten beschränkten Nutzerkreis zugänglich ist.
Das sind aber nicht sehr weitreichende Möglichkeiten. Was ist, wenn ich zwar mein Video jedem beliebigen Interessenten zugänglich machen will, aber eben im von mir gestalteten Umfeld (sprich: auf der YT-Seite) und mit einer Einbindung auf fremden Seiten nicht einverstanden bin?
Diese Option fehlt anscheinend.
Eine analoge Rechtsauffassung wurde vor Jahren vertreten, wenn innerhalb eines Framesets eine fremde Website geladen wurde. Damals wurde argumentiert, dass der Seitenbetreiber hier nicht nur verlinke, sondern sich fremde Inhalte zueigen mache, da es für den Besucher der Website oft nicht erkennbar sei, dass die im Frame angezeigten Inhalte von einer anderen Seite stammten.
Insofern ist auch das Einbinden fremder Videos zumindest eine rechtliche Grauzone.
Wenn die durch den Rechteinhaber freigegebenen Videos nach der Youtube- Technologie eingefügt werden, gibts diese Probleme überhaupt nicht. Da ist eindeutig zu erkennen, dass das Video über Youtube kommt. Da ist nichts Graues zu finden.
Anscheinend hast Du mich nicht verstanden: Wenn ich generell nicht will, dass meine Videos auf fremden Seiten eingebunden werden, z.B. weil mir die Zusatzinfos wichtig sind, die ich auf der YT-Seite einbinden kann, habe ich keine Möglichkeit, dies zu verhindern. YT bietet eine entsprechende Möglichkeit gar nicht an.
Und die Einbindung nach YT-Technologie ist nach deutschem Urheberrecht sowieso problematisch, da nicht einmal die Quelle erkennbar angegeben wird.