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out-freyn andy11 „Eingebettete Videos“
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Eine analoge Rechtsauffassung wurde vor Jahren vertreten, wenn innerhalb eines Framesets eine fremde Website geladen wurde. Damals wurde argumentiert, dass der Seitenbetreiber hier nicht nur verlinke, sondern sich fremde Inhalte zueigen mache, da es für den Besucher der Website oft nicht erkennbar sei, dass die im Frame angezeigten Inhalte von einer anderen Seite stammten.

Insofern ist auch das Einbinden fremder Videos zumindest eine rechtliche Grauzone.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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